Energieausweis - online erstellen - unkompliziert und direkt.

Ihr Immobilienbüro im Kreis Viersen

Sie suchen einen erfahrenen und kompetenten Ansprechpartner für den Kauf, Verkauf oder die Bewertung von Immobilien? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Mit über 25 Jahren Markterfahrung bieten wir Ihnen fundierte Beratung, präzise Immobilienbewertungen und eine professionelle Begleitung bei jedem Schritt.

Fachwissen trifft Praxiserfahrung
Arndt Gerhardts, Geschäftsführer und Immobilien-Experte, bringt nicht nur umfassende Marktkenntnisse mit, sondern auch handwerkliches Know-how als Maurer- und Betonbauermeister. Dadurch können wir Immobilien nicht nur aus wirtschaftlicher Sicht bewerten, sondern auch deren bauliche Substanz fachmännisch einschätzen – ein entscheidender Vorteil – gerade für Eigentümer und Kaufinteressenten.

Profitieren Sie von unserem Expertenwissen

  • Präzise Wertermittlung Ihrer Immobilie
  • Individuelle Beratung für Käufer und Verkäufer
  • Fundierte Einschätzung der Bausubstanz
  • Unterstützung bei der Vermarktung und Vermittlung
 
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5 Gründe für den Online-Energieausweis

5 Gründe für den Online-Energieausweis

Welcher Energieausweis?

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis - welchen benötige ich?

Welcher Energieausweis für Ihre Immobilie erforderlich ist, hängt von bestimmten Kriterien ab. Ein Verbrauchsausweis setzt voraus, dass lückenlose Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre vorliegen. Fehlen diese, ist automatisch ein Bedarfsausweis notwendig. Neubauten erhalten immer einen Bedarfsausweis, da es keine Verbrauchswerte gibt. Gebäude, die vor 1978 errichtet wurden, dürfen nur unter bestimmten Bedingungen einen Verbrauchsausweis nutzen – nämlich dann, wenn sie mindestens fünf Wohneinheiten haben. In der Praxis stellt sich dies oft als Herausforderung dar, da nicht immer alle Mieter ihre Abrechnungen rechtzeitig zur Verfügung stellen oder durch Umzüge Lücken entstehen.

Baujahr bis 1977 Baujahr ab 1977 Neubau
bis zu 4 Wohneinheiten
Bedarfsausweis
freie Wahl
Bedarfsausweis
ab 5 Wohneinheiten
freie Wahl
freie Wahl
Bedarfsausweis

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis bewertet den Verbrauch für Heizung und Warmwasser der letzten drei Jahre, korrigiert um Klimafaktoren, um den Verbrauchswert zu berechnen. Trotz schwankender Witterung bleibt die Bewertung stabil, reflektierend wie Bewohner Energie nutzen.

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Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis analysiert technisch das Gebäude und Heizsystem, ohne Nutzerverhalten. Er zeigt End- und Primärenergiebedarf, basierend auf Standards wie 19°C Innentemperatur. Der Endenergiebedarf hilft, zukünftige Kosten abzuschätzen - der Primärenergiebedarf bewertet Gesamtenergieeffizienz inklusive Energiegewinnung und -verteilung. Umweltfreundlichkeit spiegelt sich im Primärenergiebedarf, wobei erneuerbare Energien empfohlen werden.

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Der Energieausweis gibt Aufschluss über den energetischen Zustand eines Wohngebäudes und ist in den meisten Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Er dokumentiert unter anderem, welche Heizstoffe genutzt werden – etwa Gas, Strom oder Holzpellets – und wie hoch der Energieverbrauch des Gebäudes ist.

Seit einigen Jahren sind auf Energieausweisen zusätzlich Effizienzklassen von A+ bis H vermerkt, ähnlich wie bei Elektrogeräten. Wichtig: Bei reinen Wohngebäuden bezieht sich der Energieausweis immer auf das gesamte Haus, nicht auf einzelne Wohnungen. In Mischgebäuden gilt er nur für den Wohnanteil, es sei denn, der gewerbliche Bereich macht mehr als 10 % der Fläche aus – dann ist ein separater Ausweis nötig.

Der Energieausweis kann sowohl handschriftlich als auch digital signiert werden. Ein Ausdruck in Farbe ist nicht erforderlich. Darüber hinaus enthält das Dokument Empfehlungen für kostengünstige Modernisierungsmaßnahmen, die die Energieeffizienz des Gebäudes verbessern können.

  • Energie sparen leicht gemacht: Der Energieausweis zeigt nicht nur, wie effizient Ihre Immobilie ist, sondern auch, wo Einsparpotenziale liegen. Wer den Energieverbrauch senkt, reduziert langfristig die Kosten und entlastet gleichzeitig die Umwelt.
  • Mehr Wert für Ihre Immobilie: Eine gute Energieeffizienz steigert die Attraktivität bei Käufern und Mietern. Ein aktueller Energieausweis schafft Transparenz und kann sich positiv auf den Marktwert auswirken.
  • Umweltfreundlich wohnen: Jede eingesparte Kilowattstunde zählt. Mit einem Energieausweis dokumentieren Sie, dass Ihre Immobilie ressourcenschonend ist – ein Plus für Klima und Zukunft.

Die Gültigkeitsdauer eines Energieausweises beträgt zehn Jahre. Doch wer zwischenzeitlich Modernisierungen oder energetische Sanierungen vorgenommen hat, sollte über eine frühere Aktualisierung nachdenken. Eine verbesserte Energieeffizienzklasse kann die Attraktivität der Immobilie steigern – und damit auch bessere Verkaufs- oder Mietpreise ermöglichen.

Energieausweise gibt es in zwei Varianten: den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Ein Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Heizkosten der letzten drei Jahre, während ein Bedarfsausweis den Energiebedarf anhand der Bausubstanz berechnet. Dabei spielen Faktoren wie Fenstertyp, Wandstärke und Dämmmaterial eine Rolle. Welche Art von Ausweis in Ihrem Fall erforderlich ist, richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben. Eine detaillierte Übersicht dazu finden Sie in der oben stehenden Tabelle.

Ob Sie einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis benötigen, lässt sich leicht anhand der folgenden Regeln bestimmen. Für den Verbrauchsausweis müssen Sie die vollständigen Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre vorlegen. Fehlen diese, bleibt nur der Bedarfsausweis als Option. Neubauten benötigen grundsätzlich einen Bedarfsausweis, da keine Verbrauchswerte vorliegen. Zudem ist ein Verbrauchsausweis nur für Gebäude zulässig, die nach 1978 errichtet wurden – außer, wenn das Haus mehr als vier Wohneinheiten umfasst. In Mehrfamilienhäusern mit fünf oder mehr Wohneinheiten gestaltet sich die Beschaffung der Heizkostenabrechnungen oft schwierig, da Mieterwechsel oder verzögerte Rückmeldungen die Zusammenstellung der Daten erschweren.

Für die Erstellung eines Bedarfsausweises sind detaillierte Informationen über den energetischen Zustand des Gebäudes erforderlich. Dazu zählen unter anderem die Art der Heiztechnik, das Baujahr sowie die Qualität der Dämmung. Auch die Wohnfläche und das Baujahr müssen genau angegeben werden.

Zusätzlich sind Fotos notwendig: Das Gebäude sollte aus allen vier Himmelsrichtungen – Norden, Osten, Süden und Westen – abgelichtet werden. Auch ein Bild der Heizungsanlage ist erforderlich, um eine vollständige Einschätzung der Energieeffizienz zu ermöglichen.

Für einen Verbrauchsausweis sind bestimmte Dokumente notwendig. Dazu zählen die Heizkostenabrechnungen der vergangenen drei Abrechnungsperioden für alle verwendeten Energieträger. Ebenso wichtig sind Informationen zur Wohnfläche, das Baujahr des Gebäudes sowie das Baujahr der Heizungsanlage.

Ein Außenfoto des Hauses ist ebenfalls erforderlich, um eine visuelle Einschätzung des Gebäudes zu ermöglichen.

Viele sind sich nicht bewusst, dass ein Energieausweis auch ohne Vor-Ort-Termin durch einen Schornsteinfeger oder Energieberater ausgestellt werden kann. Die digitale Erstellung spart Zeit, vermeidet Terminengpässe und ist zudem kostengünstiger. Ein online erstellter Energieausweis ist selbstverständlich ebenso rechtsgültig wie ein klassisch ausgestellter Nachweis.

Beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie müssen Eigentümer einen gültigen Energieausweis vorlegen – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Interessenten benötigen diese Angaben, um die Energieeffizienz des Gebäudes beurteilen zu können.
Neubau: Noch bevor ein Neubau abgeschlossen ist, muss ein entsprechender Energieausweis ausgestellt werden.
Sanierung und Modernisierung: Nach einer umfangreichen Sanierung oder Modernisierung kann es erforderlich sein, den Energieausweis zu erneuern. Ob dies notwendig ist, hängt von der Art und dem Umfang der durchgeführten Arbeiten ab.

Wir sind Ihr Immobilienmakler im Kreis Viersen

Sie wissen immer, wo Sie uns finden! Denn seit 1997 betreuen wir Sie im Kreis Viersen rund um das Thema Immobilien. Und das seither am gleichen Standort, denn der regionale Bezug zu unseren Kunden ist uns wichtig!

Sie sind stets in unserem Maklerbüro in Brüggen-Bracht auf der Boerholzer Straße 26 willkommen. Zudem können Sie uns auf vielen verschiedenen Wegen fast immer erreichen. Ob telefonisch, per Fax, per E-Mail oder über unsere sozialen Kanäle, wir beantworten jede Nachricht und jede Anfrage – garantiert!

Ihr Immobilienmakler in Brüggen

Wir feiern mit Ihnen

KARNEVAL

daher bleibt unser Büro ab Donnerstag 11:11 Uhr, am Samstag, Rosenmontag und Veilchendienstag

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