Immobilien-Lexikon

Hier finden Sie Definitionen und Erklärungen für die wichtigsten Begriffe im Bereich der Immobilienwertermittlung.

Angebotspreis | 

= Verkaufspreis

Baupreisindex | 

Der Baupreisindex gibt die Baupreisentwicklung mit Bezug auf ein Basisjahr wieder.

Beleihungswert | 

Der Beleihungswert ist der Wert, der von den Banken als maximale Obergrenze für die Beleihung ermittelt wird. Hier kann man sich als Faustregel merken, dass der Beleihungswert meist 80% des Verkehrswertes beträgt.  

Bodenrichtwert | 

Vergleichswert der Grundstückspreise, der durch den Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ermittelt und zur Verfügung gestellt wird.

Einheitswert | 

Der Einheitswert wird vom Finanzamt als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ermittelt.

Erbbaurecht | 

Unter Erbbaurecht oder auch Erbpacht versteht man die Vermietung eines Grundstücks auf Zeit – üblicherweise für 99 Jahre.

Man darf das Grundstück im vollen Umfang nutzen und bebauen. Nach 99 Jahren kann die Erbpacht erneuert werden oder fällt – mit einer entsprechenden Entschädigung für das Gebäude – an den Erbpachtgeber zurück.

Erbpacht | 

= Erbbaurecht

Erbschein | 

Der Erbschein ist eine amtliche Bescheinigung, die erklärt wer Erbe ist.

Ertragswert| 

Der Ertragswert definiert den Wert eines Gebäudes auf Basis der möglichen Gewinnerzielung unter Berücksichtigung der Instandhaltung und des Bodens

Hauswert | 

Hauswert = Sachwert

Liegenschaft | 

Liegenschaft bezeichnet ein oder mehrere Grundstücke, die meist eine funktionale Einheit bilden.

Marktwert | 

= Verkehrswert

Mietertrag | 

= Mieteinnahme

Nießbrauch | 

Unter Nießbrauch versteht man das persönliche, nicht veräußerliche und nicht vererbliche Recht, allen Nutzen eines fremden Gegenstands (einer Immobilie) zu ziehen. 

In der Praxis überschreiben Eltern Ihren Kindern häufig die vermietete Immobilie, behalten sich aber auf Lebzeiten ein Nießbrauchrecht per Grundbucheintrag vor und erhalten somit weiter die Mieteinnahmen der Immobilie.

Sachwert | 

Der Sachwert beschreibt den Wert der “Sache”, also des Gebäudes und des Grundstücks

Schenkung | 

Der Begriff Schenkung beschreibt die unentgeltliche Übertragung von Eigentum. Bei der Schenkung von Immobilien können Steuern anfallen und sie ist immer notariell zu beurkunden.

Teilungsversteigerung | 

Teilungsversteigerung, auch Auseinandersetzungsversteigerung genannt, ist als Verfahren im Gesetz zur Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG) geregelt. Dies kann bei mehreren Besitzern einer Immobilie ein Ausweg sein, um die Immobilie bei Uneinigkeiten trotzdem veräußern zu können, beispielsweise im Fall einer Scheidung oder innerhalb von Erbengemeinschaften.

Vergleichswert | 

Der Wert, den man durch einen direkten oder indirekten Vergleich zu einer anderen Immobilie ermittelt.

Wenn also Wohnung A in Art, Weise, Größe und Unterhaltungszustand einen Kaufpreis von 150.000 Euro erzielt und die Wohnung direkt gegenüber in allen Kriterien gleich ist, dann hat man einen direkten Vergleichswert.

Indirekte Vergleichswerte liefert der Grundstücksmarktbericht.

Verkaufspreis | 

Preis, für den eine Immobilie zum Kauf angeboten wird. Auch Angebotspreis genannt.

Der im notariellen Kaufvertrag hinterlegte Kaufpreis ist der tatsächliche Verkaufspreis.

Verkehrswert | 

Wert, der am aktuellen Markt in der entsprechenden Region für die Immobilie erzielbar ist

Wertsteigerung | 

Der Begriff Wertsteigerung beschreibt die Zunahme des Gewinns. Bei Immobilien ist eine Zunahme des Gewinns bzw. eine Wertsteigerung durch Modernisierungen möglich.

Wohnrecht | 

Recht in einer Wohnung zu wohnen, auch wenn einem diese nicht gehört. Wird als Recht ins Grundbuch eingetragen und kann zeitlich begrenzt oder lebenslang eingeräumt werden.

Zeitwert | 

Mit Zweitwert beschreibt man den Wert, den eine Sache jetzt in diesem Augenblick hat, beispielsweise am Tag der Besichtigung.

Zugewinnausgleich | 

Im Güterstand der Zugewinngemeinschaft bei der Ehe, wird bei einer Scheidung der gemeinsam erwirtschaftete Vermögenszuwachs aus der Zeit der Ehe ermittelt. Daraus wird dann der gegenseitige Ausgleich dieses Gewinns berechnet.

Zwangsversteigerung | 

Versteigerung einer Immobilie unter Zwang. Wird durch den Gläubiger mit entsprechendem Grundpfandrecht beim zuständigen Amtsgericht beantragt und entsprechend durchgeführt, wenn der Schuldner das Darlehen nicht wie vereinbart regelmäßig zurückzahlt.