Im Rahmen einer Scheidung oder nach einer Modernisierung kann es sinnvoll und erforderlich sein, die Wertsteigerung zwischen zwei Wertermittlungsstichtagen zu berechnen.
Beispiel 1:
Frau Meier und Herr Schulze heiraten und Frau Meier bringt Ihr Elternhaus mit in die Ehe ein. Der Tag der Eheschließung ist der 1.6.2010. Im Jahr 2015 modernisiert man das Haus umfangreich und erweitert es um einen Anbau.
Am 1.6.2020 wird die Scheidung rechtskräftig und Frau Meier möchte das Haus alleine übernehmen. Da Herr Schulze an der Modernisierung finanziell beteiligt war, gilt es nun festzustellen, wie der Wert vor der Eheschließung war, also am 31.05.2010 und welchen Wert das Haus zum 31.05.2020 hat. Beides kann ein professioneller Gutachter und Immobilienmakler ermitteln. Die Differenz ist die Wertsteigerung des Hauses.
Wenn der Wert am 31.05.2020 also 300.000 Euro war und zum 31.05.2020 bei 500.000 Euro liegt, dann gibt es hier eine Wertsteigerung von 200.000 Euro. Daraus kann dann, natürlich unter Berücksichtigung von weiteren Parametern, vom entsprechenden Fachanwalt der Zugewinnausgleich berechnet werden.
Beispiel 2:
Herr Schulze und Frau Meier sind glücklich verheiratet und müssen ihre Anschlussfinanzierung aushandeln. Hier macht es Sinn im Rahmen der Aushandlung der Finanzierungskonditionen bei der Anschlussfinanzierung, die Wertsteigerung zu benennen und entsprechend die Bank aufzufordern den Beleihungswert anzupassen.
Damit bekommt die Bank in der Regel eine höhere Sicherheit und Herr Schulze und Frau Meier bessere Konditionen.