Immobilien-Lexikon

SIE VERSTEHEN NUR "BAHNHOF"?​
HIER FINDEN SIE DIE ÜBERSETZUNGEN FÜR UNSER FACHCHINESISCH.​

          A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z           

 A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M

 N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z

A

Abgeschlossenheitsbescheinigung | 

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung, auch “Abgeschlossenheitserklärung” genannt, beinhaltet die Bestätigung des zuständigen Bauamts, dass alle Wohnungen bzw. Wohneinheiten in einem Gebäude abgeschlossen sind. 

Abgeschlossen bedeutet, dass niemand aus einer anderen Wohnung / Wohneinheit durch die Räume einer anderen Wohnung / Wohneinheit gehen muss. Dazu gehört auch, dass es beispielsweise kein gemeinsames Bad im Flur gibt, wie es in sehr alten Gebäuden teilweise üblich war. 

Die Erklärung der Abgeschlossenheit wird durch Vorlage eines entsprechenden Bauplans, zum Beispiel durch einen Architekten, beim Bauamt beantragt und kann auch nur von diesem genehmigt werden. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist unter anderem auch Grundlage für eine Teilungserklärung.

Abgeschlossenheitserklärung | 

Auch “Abgeschlossenheitsbescheinigung” genannt.

Erläuterung, siehe Abgeschlossenheitsbescheinigung

Ablösung | 

Das Wort Ablösung stammt aus dem Bereich der Kreditwirtschaft und bedeutet einfach gesagt, die Rückzahlung eines Kredites. Wenn ein Darlehen komplett zurückgezahlt oder zu einer anderen Bank gewechselt wird, sprechen die Banken von einer Ablösung. Dies kann z. B. durch bessere Konditionen bei einer anderen Bank verursacht werden. Für diesen Wechsel muss das alte Darlehen abgelöst werden.

Abnahmeverpflichtung | 

Das Wort Abnahmeverpflichtung stammt aus dem Bereich der Kreditwirtschaft. Es bedeutet vereinfacht, dass man bei einem abgeschlossenem Kreditvertrag, sich das bereitgestellte Geld in einer gewissen Zeit auszahlen lassen muss, sonst riskiert man sogenannte Bereitstellungszinsen.

Angebotspreis | 

= Verkaufspreis

B

Baupreisindex |

Der Baupreisindex gibt die Baupreisentwicklung mit Bezug auf ein Basisjahr wieder.

Beleihungswert |

Wert, der von den Banken als maximale Obergrenze für die Beleihung ermittelt wird.

Bodenrichtwert |

Vergleichswert der Grundstückspreise, der durch den Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ermittelt und zur Verfügung gestellt wird.

C

Ablabla |

bla bla bla

D

Darlehensantrag |

Um bei einer Bank ein Darlehen zu erhalten, muss zuvor ein Antrag dafür gestellt werden. Dieser Antrag wird Darlehensantrag genannt. 

E

Einheitswert |

Der Einheitswert wird vom Finanzamt als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ermittelt.

Energieausweis |

Der Energieausweis beinhaltet alle Informationen über den Energieverbrauch oder Energiebedarf eines Gebäudes und gehört unter anderem zu den notwendigen Unterlagen bei einem Immobilienverkauf.

Erbbaurecht |

Vermietung eines Grundstücks auf Zeit – üblicherweise für 99 Jahre. Man darf das Grundstück im vollen Umfang nutzen und bebauen. Nach 99 Jahren kann die Erbpacht erneuert werden oder fällt – mit einer entsprechenden Entschädigung für das Gebäude – an den Erbpachtgeber zurück.

Erbpacht |

= Erbbaurecht – Heutzutage ist der Begriff Erbbaurecht gebräuchlicher. 

Erläuterung, siehe Erbbaurecht

Erbschein |

Der Erbschein ist eine amtliche Bescheinigung, die erklärt wer Erbe ist.

Erschließungskosten |

Die Erschließungskosten sind Kosten, die anfallen um ein Grundstück an die benötigten Gewerke anzuschließen. Dazu gehört unter anderem die Versorgung mit Wasser, Gas und Strom, sowie die Entsorgung von Abwasser.

Ertragswert |

Definiert den Wert eines Gebäudes auf Basis der möglichen Gewinnerzielung unter Berücksichtigung der Instandhaltung und des Bodenanteils und Bodenwerts.

F

Fundament |

Das Fundament bildet die Basis eines Bauwerks und beschreibt damit den untersten Teil eines Gebäudes.

G

Gebäudeversicherung |

Die Gebäudeversicherung versichert ein Gebäude im Falle einer Katastrophe, wie beispielsweise bei Feuer- oder Wasserschäden. Welche Summe und welche Schäden versichert sind, ist von Fall zu Fall und von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.

Grundbuch |

Das Grundbuch ist ein öffentliches, heutzutage überwiegend elektronisch geführtes Register, welches beim zuständigen Grundbuchamt liegt. Für jedes Grundstück gibt es einen Grundbucheintrag. Hier findet man unter anderem die Gemarkung des Grundstücks, die Anzahl und Nummern der zugehörigen Flurstücke, die Größe des Grundstücks und alle eingetragenen Eigentumsverhältnisse.

H

Hauswert |

Hauswert = Sachwert

I

Ablabla |

bla bla bla

J

Ablabla |

bla bla bla

K

Kapital |

Der Begriff Kapital beschreibt die Summe des Vermögens mit dem gewirtschaftet wird. Das kann privates oder fremdes Vermögen sein.

L

Liegenschaft |

Die Liegenschaft bezeichnet ein oder mehrere Grundstücke, die meist eine funktionale Einheit bilden.

M

Mansardenwohnung |

Eine sogenannte Mansardenwohnung beschreibt im Wesentlichen ein zur Wohnung umgebautes Dachgeschoss.

Marktwert |

= Verkehrswert

Mietertrag |

= Mieteinnahme

Mietvertrag |

Ein Mietvertrag wird zwischen Mieter und Vermieter geschlossen und regelt die Bedingungen der Vermietung.

N

Nießbrauch |

Unter Nießbrauch versteht man das persönliche, nicht veräußerliche und nicht vererbliche Recht, allen Nutzen eines fremden Gegenstands (einer Immobilie) zu ziehen. 

In der Praxis überschreiben Eltern Ihren Kindern häufig die vermietete Immobilie, behalten sich aber auf Lebzeiten ein Nießbrauchrecht per Grundbucheintrag vor und erhalten somit weiter die Mieteinnahmen der Immobilie.

O

Ablabla |

bla bla bla

P

Pachtvertrag |

Ein Pachtvertrag regelt die Bedingungen zwischen Verpächter und Pächter. Der Pächter muss die vereinbarte Pacht zahlen, darf jedoch den Ertrag, welcher durch die Nutzung des Pachtobjektes entsteht, in der Regel vollständig für sich behalten.

Q

Ablabla |

bla bla bla

R

Ablabla |

bla bla bla

S

Sachwert |

Der Sachwert beschreibt den Wert der “Sache”, also des Gebäudes und des Grundstücks

Sanierung |

Eine Sanierung ist sozusagen eine umfangreiche Modernisierung, wie beispielsweise ein Umbau oder teilweiser Abriss von Räumlichkeiten. Hierbei wird jedoch nicht wie bei einer Renovierung nur „äußerlich repariert“, sondern hier gehört dann auch beispielsweise die Erneuerung der Elektrik, der Austausch von alten Leitungen oder die Neudämmung der Wände dazu.

Schenkung |

Unentgeltliche Übertragung von Eigentum. Eine Schenkung von Immobilien ist notariell zu beurkunden.
Hinweis: Es fallen eventuell Steuern an, dies sollten Sie mit Ihrem Steuerberater im Vorhinein besprechen.

T

Teileigentum |

Als Teileigentum werden Räumlichkeiten bezeichnet, die nicht zum Wohnen ausgelegt sind, wie zum Beispiel eine Garage oder ein Kellerraum.

Teilungserklärung |

Die Teilungserklärung regelt die Rechten, Pflichten und den Besitz der Eigentümer. Für die Aufteilung eines Mehrfamilienhauses auf mehrere Eigentümer, ist die Teilungserklärung die rechtliche Grundlage. Mithilfe einer Abgeschlossenheitsbescheinigung, welche die räumliche Trennung der einzelnen Wohnungen des Mehrfamilienhauses deutlich kennzeichnet, kann der Eigentümer das Haus in rechtlich voneinander getrennte Wohnungen aufteilen.

Mit der Teilungserklärung werden die Wohnungen dann als rechtlich eigenständiges Eigentum angesehen. Nach der rechtlich korrekten Aufteilung beim Notar werden für die einzelnen Eigentumswohnungen beim zuständigen Grundbuchamt sogenannte Wohnungsgrundbücher angelegt.  Die Teilungserklärung sollte so detailliert wie möglich ausformuliert sein, um Besitz, Rechte und Pflichten der jeweiligen Eigentümer klar und deutlich zu definieren. 

Teilungsversteigerung |

Teilungsversteigerung, auch Auseinandersetzungsversteigerung genannt, ist als Verfahren im Gesetz zur Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG) geregelt. Dies kann bei mehreren Besitzern einer Immobilie ein Ausweg sein, um die Immobilie bei Uneinigkeiten trotzdem veräußern zu können, beispielsweise im Fall einer Scheidung oder innerhalb von Erbengemeinschaften.

U

Übergabeprotokoll |

Ein Übergabeprotokoll wird bei der Übergabe einer Wohnung / eines Hauses zwischen zwei Parteien erstellt und sollte den aktuellen Zustand des Objektes zum Zeitpunkt der Übergabe dokumentieren.

Im besten Fall ist das Protokoll so ausführlich wie möglich gestaltet und beinhaltet mindestens die Angaben von Strom-, Gas- und Wasserzählern, etc.

Meistens wird hier auch festgehalten, wie viele Schlüssel übergeben wurden und welche Arbeiten noch von den jeweiligen Parteien zu leisten sind.

V

Vergleichswert |

Der Wert, den man durch einen direkten oder indirekten Vergleich zu einer anderen Immobilie ermittelt.

Wenn also Wohnung A in Art, Weise, Größe und Unterhaltungszustand einen Kaufpreis von 150.000 Euro erzielt und die Wohnung direkt gegenüber in allen Kriterien gleich ist, dann hat man einen direkten Vergleichswert.

Indirekte Vergleichswerte liefert der Grundstücksmarktbericht.

Verkaufspreis |

Preis, für den eine Immobilie zum Kauf angeboten wird. Auch Angebotspreis genannt. Der im notariellen Kaufvertrag hinterlegte Kaufpreis ist der tatsächliche Verkaufspreis.

Verkehrswert |

Der Verkehrswert beschreibt den zu dem Zeitpunkt des Verkaufs und unter den aktuellen Marktbedingungen zu erzielenden Preis.

Vorsorgevollmacht |

Eine Vorsorgevollmacht stellt sicher, dass Ihr Partner oder die von Ihnen bevollmächtigte Person in Ihrem Sinne handeln kann, wenn Sie es selbst nicht mehr oder vorübergehend nicht mehr können.

W

Wertsteigerung |

Der Begriff Wertsteigerung beschreibt die Zunahme des Gewinns. Bei Immobilien ist eine Zunahme des Gewinns bzw. eine Wertsteigerung durch Modernisierungen möglich.

Wohnrecht |

Das Recht in einer Wohnung zu wohnen, auch wenn einem diese nicht gehört. Wird als Recht im Grundbuch eingetragen und kann zeitlich begrenzt oder lebenslang eingeräumt werden.

Wohnungsübergabe |

Nachdem ein Mieter einen Mietvertrag unterzeichnet hat, übergibt ihm der Vermieter die Wohnung bei der sogenannten Wohnungsübergabe.

Wohnungsübergabeprotokoll |

Beide Parteien erstellen gemeinsam bei der Wohnungsübergabe ein Wohnungsübergabeprotokoll. Hier wird der Zustand der Wohnung dokumentiert und beispielsweise Mängel notiert oder wie viele Schlüssel der Mieter erhalten hat. Das Protokoll sollte so ausführlich wie möglich angefertigt werden, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

X

Ablabla |

bla bla bla

Y

Ablabla |

bla bla bla

Z

Zeitwert |

Mit Zweitwert beschreibt man den Wert, den eine Sache jetzt in diesem Augenblick hat, beispielsweise am Tag der Besichtigung.

Zugewinnausgleich |

Im Güterstand der Zugewinngemeinschaft bei der Ehe, wird bei einer Scheidung der gemeinsam erwirtschaftete Vermögenszuwachs aus der Zeit der Ehe ermittelt. Daraus wird dann der gegenseitige Ausgleich dieses Gewinns berechnet.

Zwangsversteigerung |

Versteigerung einer Immobilie unter Zwang. Wird durch den Gläubiger mit entsprechendem Grundpfandrecht beim zuständigen Amtsgericht beantragt und entsprechend durchgeführt, wenn der Schuldner das Darlehen nicht wie vereinbart regelmäßig zurückzahlt.