Dieses detaillierte Übergabeprotokoll bietet Ihnen eine umfassende und übersichtliche Vorlage, um den Zustand der Immobilie bei Übergabe präzise festzuhalten. Einfach zu verwenden und anpassbar, garantiert es eine lückenlose Dokumentation aller relevanten Details, von der Anzahl der Schlüssel bis hin zu den Zählerständen, um Sicherheit und Transparenz für beide Parteien zu gewährleisten.
3 Antworten
Hallo,
Kann, wenn der Antragsgegner der Teilungsversteigerung Beitritt, der Antragsteller ein Gebot ablehnen?
Und hat der Ersteher der Immobilie das Recht, die Grundschuld von vorherigen Eigentümern einzufordern? Wenn ja- wie?
Vielen Dank
Hallo Frau Görür,
normalerweise wird ein Mindestgebot festgelegt. Dieses errechnet sich aus dem Verkehrswert Ihrer Immobilie, möglichen Wohnrechten, laufenden Darlehen, Forderungen seitens öffentlicher Hand, usw. Dieses Mindestgebot wird zum Schutz aller Verfahrensbeteiligten festgelegt.
Beim Versteigerungstermin können dann alle Interessenten Ihr Gebot abgeben. Das kann jeder tun, also auch Antragsteller und Antragsgegner. Nach dem letzten Gebot entscheidet – unserem Wissen nach – das Gericht über den Zuschlag in der sogenannten Zuschlagsverhandlung.
Bei der nachfolgenden Erlösverteilung wird der Zuschlag dann entsprechend verteilt. Zuerst werden die Verfahrenskosten beglichen, dann die Gläubiger nach der Rangfolge im Grundbuch bedient. Der restliche Erlös geht dann, entsprechend dem vorab erstellten Teilungsplan, an die Miteigentümer. Das bedeutet also auch, dass die Grundschuld nicht eingefordert, sondern entsprechend mit dem Zuschlag abgelöst werden kann.
Generell und vor allem bei solchen konkreten Fragen, empfehlen wir Ihnen sich bei einem Notar oder Anwalt den nötigen rechtskräftigen Beistand zu holen, den wir Ihnen so nicht bieten können. Sicherlich kann Ihnen auch das Amtsgericht den ein oder anderen Gesprächspartner empfehlen.
Liebe Grüße aus Brüggen
Ihr Team von Gerhardts Immobilien
Guten Tag,
habe ich das richtig verstanden, dass wenn der Antragsgegner dem Verfahren beitritt, den Versteigerungspreis ablehnen kann, wenn dieser nicht passt? Wenn dies so ist, würde es dann zu einer neuen Terminansetzung kommen, bis der Preis passt? Und wenn der Antragsgegner dem Verfahren beitritt, heißt das dann auch, dass er (wie normalerweise der Antragsteller) die Kosten des Verfahrens tragen muss?
Eine Frage noch: Das Gericht achtet darauf, dass alle Schulden bzgl. des Hauses bei Versteigerung gedeckt sind? Also es kann bei Versteigerung sein, dass man mit null rausgeht aber die Schulden wären mit Sicherheit abgedeckt?
Danke im Voraus!
Liebe Grüße
Emel