
In seinem Kapitel „Das Beste aus zwei Welten: Privat verkaufen mit 100 % Wissen eines Immobilien-Experten“ erklärt Arndt Gerhardts, wie Privatverkäufer ihre Immobilie erfolgreich und selbstständig veräußern können – und zwar mit der gezielten Unterstützung eines erfahrenen Profis. Sein Ansatz richtet sich an Eigentümer, die den Verkauf eigenständig durchführen möchten, dabei aber nicht auf eine fundierte Expertise verzichten wollen.





5 Antworten
Hallo,
Kann, wenn der Antragsgegner der Teilungsversteigerung Beitritt, der Antragsteller ein Gebot ablehnen?
Und hat der Ersteher der Immobilie das Recht, die Grundschuld von vorherigen Eigentümern einzufordern? Wenn ja- wie?
Vielen Dank
Hallo Frau Görür,
normalerweise wird ein Mindestgebot festgelegt. Dieses errechnet sich aus dem Verkehrswert Ihrer Immobilie, möglichen Wohnrechten, laufenden Darlehen, Forderungen seitens öffentlicher Hand, usw. Dieses Mindestgebot wird zum Schutz aller Verfahrensbeteiligten festgelegt.
Beim Versteigerungstermin können dann alle Interessenten Ihr Gebot abgeben. Das kann jeder tun, also auch Antragsteller und Antragsgegner. Nach dem letzten Gebot entscheidet – unserem Wissen nach – das Gericht über den Zuschlag in der sogenannten Zuschlagsverhandlung.
Bei der nachfolgenden Erlösverteilung wird der Zuschlag dann entsprechend verteilt. Zuerst werden die Verfahrenskosten beglichen, dann die Gläubiger nach der Rangfolge im Grundbuch bedient. Der restliche Erlös geht dann, entsprechend dem vorab erstellten Teilungsplan, an die Miteigentümer. Das bedeutet also auch, dass die Grundschuld nicht eingefordert, sondern entsprechend mit dem Zuschlag abgelöst werden kann.
Generell und vor allem bei solchen konkreten Fragen, empfehlen wir Ihnen sich bei einem Notar oder Anwalt den nötigen rechtskräftigen Beistand zu holen, den wir Ihnen so nicht bieten können. Sicherlich kann Ihnen auch das Amtsgericht den ein oder anderen Gesprächspartner empfehlen.
Liebe Grüße aus Brüggen
Ihr Team von Gerhardts Immobilien
Guten Tag,
habe ich das richtig verstanden, dass wenn der Antragsgegner dem Verfahren beitritt, den Versteigerungspreis ablehnen kann, wenn dieser nicht passt? Wenn dies so ist, würde es dann zu einer neuen Terminansetzung kommen, bis der Preis passt? Und wenn der Antragsgegner dem Verfahren beitritt, heißt das dann auch, dass er (wie normalerweise der Antragsteller) die Kosten des Verfahrens tragen muss?
Eine Frage noch: Das Gericht achtet darauf, dass alle Schulden bzgl. des Hauses bei Versteigerung gedeckt sind? Also es kann bei Versteigerung sein, dass man mit null rausgeht aber die Schulden wären mit Sicherheit abgedeckt?
Danke im Voraus!
Liebe Grüße
Emel
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Tochter hat nach der Scheidung mit einer Vollmacht die sie selbst hat für meinen geschiedenen Mann vielleicht auch in seinem Auftrag ich weiß es nicht die Teilungsversteigerung beantragt. Ich habe gerade bei Ihnen gelesen, dass ich auch einen Antrag hätte bekommen müssen, dass ich mit der Versteigerung einverstanden bin. Das ist nicht geschehen. Ich bekam nur eine Mitteilung, dass das Teilungsversteigerungsverfahren eingeleitet worden ist. Die Tochter hat es beantragt, am nächsten Tag hatte sie schon die Genehmigung und am übernächsten Tag ist schon eine Grundbucheintragung wegen der Versteigerung erfolgt. Das ist doch nicht normal oder? Hier geht es nicht mit richtigen Dingen zu. Plötzlich ist das Baumischgebiet hinter unserem Haus also Grünland. Ich habe danach selbst Widerspruch eingelegt aber keine Begründung angegeben. Mein Anwalt wurde übergangen den habe ich auch telefonisch über 1 Woche nicht erreicht. Erst kurz vor Ablauf der Frist hat er einen Widerspruch eingelegt mit Begründung. Die Gegenseitige Anwältin übergeht ihn immer, antwortet nicht auf seine Briefe die er schreibt obwohl Fristen auf den Briefen vorgegeben werden. Was kann man manchen? Außerdem hat die Tochter auch nicht angegeben, dass mein geschiedener Mann noch Miterbe in einer Erbengemeinschaft mit Haus ist in einem anderen Landkreis und wir in einem anderen Landkreis auch noch ein Gartenhaus haben. Das ist doch Betrug oder? Will sie sich das Vermögen selbst erschleichen oder wie sehen sie das? Ein Wertgutachten wurde auch noch nicht gemacht und da werde ich bestimmt auch übergangen.
Meine Tochter hat für meinen geschiedenen Mann der im Pflegeheim ist, die Teileversteigerung beantragt oder er auch selbst. Ich wurde übergangen überhaupt zu garnichts gefragt sondern einfach vor vollendete Tatsachen gesellt. Die Tochter handelt für den geschiedenen Mann mit einer und sGeneralvollmacht mit der sie alles machen kann. Ein Grundstück das Bauplatz ist, wurde abgewertet aber die Grundsteuer wurde für Bauplatz berechnet. Meine Tochter ist raffgierig. Ich glaube sie will sich alles für wenig Geld erschleichen dass sie bei ihrem neuen Partner der ein arbeitsscheues Objekt ist und 11 Jahre älter ist als sie als reich da steht. Das Grundstück auf dem das Haus steht, habe ich von meiner Mutter gegen Pflege in gesunden und kranken Tagen bekommen. Sie hasste ihren Schwiegersohn und hat das nur mit Widerwillen hergegeben. Aber sie war krank. Der Bauplatz der jetzt als Freizeitgarten hingestellt wird hat meiner Schwester und mir gehört. Das habe ich ihm auch mit übertragen nachdem ich mit meiner Schwester dies geteilt habe. Aber das war schon 1977. Ich bin jetzt 73 Jahre alt Der Mann hat mich mit seiner neurodegenerativen Erkrankung die keiner so richtig feststellen kann, krankenhausreif geschlagen und die Tochter ist abends gekommen und hat mich wegen einer Generalvollmacht erpresst, die garkeine hatte. Dann bin ich nicht mehr nach Hause gegangen. Bin für über 2 Monate in einem Pflegeheim untergekommen. In unserem Haus wurde das Schloss ausgetauscht sodaß ich mir zwischendurch nicht mal Kleider holen konnte. Ich brauchte einen Gerichtsbeschluss damit ich wieder hinein gehen kann. Als ich wieder dort eingezogen bin, war der Ex Mann damals waren wir noch verheiratet ausgezogen. Nach 2 Wochen hat ihn die Tochter ins Pflegeheim gebracht. Und seit dort erlebe ich den reinsten Psychoterror. Und nach der Scheidung hat sie die Teileversteigerung eingereicht es ist bald so weit. Jetzt soll ich noch für das Jahr nach der Scheidung eine Unsumme Nutzungsentgelt bezahlen, die ganzen Gerichtskosten und weiteres. Ich habe so viele Kosten fürs Haus die ich alle alleine bezahlt habe und die Gegenseite sich nicht beteiligt hat. Deswegen habe ich schon 27.000 € Schulden gemacht. Das kostet mich monatlich 500 €, Nebenkosten habe ich ca. 770 € pro Monat, habe selbst noch eigene Versicherungen und einige schon gekündigt, dass ich Geld zum Leben habe. Ich soll aus dem Haus ausziehen dabei habe ich im Moment kein Geld für eine andere Wohnung. Ich habe schonden 4. Rechtsanwalt in meiner Sache. Der 3. hat mir das Mandat aus Vertrauensgründen niedergelegt weil wir Krach wegen dem Immobilienverkauf bekommen haben. Was soll ich jetzt machen?