
In seinem Kapitel „Das Beste aus zwei Welten: Privat verkaufen mit 100 % Wissen eines Immobilien-Experten“ erklärt Arndt Gerhardts, wie Privatverkäufer ihre Immobilie erfolgreich und selbstständig veräußern können – und zwar mit der gezielten Unterstützung eines erfahrenen Profis. Sein Ansatz richtet sich an Eigentümer, die den Verkauf eigenständig durchführen möchten, dabei aber nicht auf eine fundierte Expertise verzichten wollen.
4 Antworten
Hallo,
Kann, wenn der Antragsgegner der Teilungsversteigerung Beitritt, der Antragsteller ein Gebot ablehnen?
Und hat der Ersteher der Immobilie das Recht, die Grundschuld von vorherigen Eigentümern einzufordern? Wenn ja- wie?
Vielen Dank
Hallo Frau Görür,
normalerweise wird ein Mindestgebot festgelegt. Dieses errechnet sich aus dem Verkehrswert Ihrer Immobilie, möglichen Wohnrechten, laufenden Darlehen, Forderungen seitens öffentlicher Hand, usw. Dieses Mindestgebot wird zum Schutz aller Verfahrensbeteiligten festgelegt.
Beim Versteigerungstermin können dann alle Interessenten Ihr Gebot abgeben. Das kann jeder tun, also auch Antragsteller und Antragsgegner. Nach dem letzten Gebot entscheidet – unserem Wissen nach – das Gericht über den Zuschlag in der sogenannten Zuschlagsverhandlung.
Bei der nachfolgenden Erlösverteilung wird der Zuschlag dann entsprechend verteilt. Zuerst werden die Verfahrenskosten beglichen, dann die Gläubiger nach der Rangfolge im Grundbuch bedient. Der restliche Erlös geht dann, entsprechend dem vorab erstellten Teilungsplan, an die Miteigentümer. Das bedeutet also auch, dass die Grundschuld nicht eingefordert, sondern entsprechend mit dem Zuschlag abgelöst werden kann.
Generell und vor allem bei solchen konkreten Fragen, empfehlen wir Ihnen sich bei einem Notar oder Anwalt den nötigen rechtskräftigen Beistand zu holen, den wir Ihnen so nicht bieten können. Sicherlich kann Ihnen auch das Amtsgericht den ein oder anderen Gesprächspartner empfehlen.
Liebe Grüße aus Brüggen
Ihr Team von Gerhardts Immobilien
Guten Tag,
habe ich das richtig verstanden, dass wenn der Antragsgegner dem Verfahren beitritt, den Versteigerungspreis ablehnen kann, wenn dieser nicht passt? Wenn dies so ist, würde es dann zu einer neuen Terminansetzung kommen, bis der Preis passt? Und wenn der Antragsgegner dem Verfahren beitritt, heißt das dann auch, dass er (wie normalerweise der Antragsteller) die Kosten des Verfahrens tragen muss?
Eine Frage noch: Das Gericht achtet darauf, dass alle Schulden bzgl. des Hauses bei Versteigerung gedeckt sind? Also es kann bei Versteigerung sein, dass man mit null rausgeht aber die Schulden wären mit Sicherheit abgedeckt?
Danke im Voraus!
Liebe Grüße
Emel
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Tochter hat nach der Scheidung mit einer Vollmacht die sie selbst hat für meinen geschiedenen Mann vielleicht auch in seinem Auftrag ich weiß es nicht die Teilungsversteigerung beantragt. Ich habe gerade bei Ihnen gelesen, dass ich auch einen Antrag hätte bekommen müssen, dass ich mit der Versteigerung einverstanden bin. Das ist nicht geschehen. Ich bekam nur eine Mitteilung, dass das Teilungsversteigerungsverfahren eingeleitet worden ist. Die Tochter hat es beantragt, am nächsten Tag hatte sie schon die Genehmigung und am übernächsten Tag ist schon eine Grundbucheintragung wegen der Versteigerung erfolgt. Das ist doch nicht normal oder? Hier geht es nicht mit richtigen Dingen zu. Plötzlich ist das Baumischgebiet hinter unserem Haus also Grünland. Ich habe danach selbst Widerspruch eingelegt aber keine Begründung angegeben. Mein Anwalt wurde übergangen den habe ich auch telefonisch über 1 Woche nicht erreicht. Erst kurz vor Ablauf der Frist hat er einen Widerspruch eingelegt mit Begründung. Die Gegenseitige Anwältin übergeht ihn immer, antwortet nicht auf seine Briefe die er schreibt obwohl Fristen auf den Briefen vorgegeben werden. Was kann man manchen? Außerdem hat die Tochter auch nicht angegeben, dass mein geschiedener Mann noch Miterbe in einer Erbengemeinschaft mit Haus ist in einem anderen Landkreis und wir in einem anderen Landkreis auch noch ein Gartenhaus haben. Das ist doch Betrug oder? Will sie sich das Vermögen selbst erschleichen oder wie sehen sie das? Ein Wertgutachten wurde auch noch nicht gemacht und da werde ich bestimmt auch übergangen.