Bei dem Verkauf einer Immobilie müssen alle Eigentümer den Vertrag beim Notar unterschreiben. Falls einer der Eigentümer, beispielsweise im Koma liegt oder an Alzheimer erkrankt ist und als geschäftsunfähig erklärt wurde, kann dieser selbst nicht mehr unterschreiben und so muss dies ein gesetzlicher Vertreter in seinem Namen tun. Das kann sowohl ein Familienmitglied oder eine bekannte Person mit einer Vorsorgevollmacht sein, als auch ein fremder, vom Gericht bereitgestellter Betreuer.
Meist ist die ganze Situation so schon schlimm genug und die Nerven liegen blank. Wenn Sie sich dann auch noch mit einer fremden Person auseinandersetzen müssen, obwohl Sie ganz klar wissen, was im Sinne Ihres Partners nun mit der Immobilie geschehen soll, wird es nur noch kräftezehrender.
Oft hören wir auch, dass es eine “Vorsorgevollmacht” gibt, die privat hinter verschlossenen Türen gemeinsam erstellt und gegenseitig unterschrieben wurde. Leider ist dies ein schon sehr langer und weit verbreiteter Irrglaube. Eine Vorsorgevollmacht, die Zuhause auf Papier abgeschlossen wurde, reicht bei Immobiliengeschäften in der Regel nicht aus. Jedes Rechtsgeschäft in Verbindung mit Immobilien muss notariell beglaubigt und beurkundet sein. Das heißt, dass eine Vorsorgevollmacht in Verbindung mit Immobilienvermögen beim Notar geregelt werden muss.
Um zu vermeiden, dass im Fall der Fälle ein Betreuer vom Gericht gestellt werden muss, kümmern Sie sich am besten sofort um eine notarielle Vorsorgevollmacht, sobald Sie in den Besitz einer Immobilie kommen. Eine Vorsorgevollmacht kann gegenseitig mit dem Ehepartner abgeschlossen werden, sowie zudem auch eine dritte Person benannt werden kann. Wenn Sie schon einmal In diesem Rahmen beim Notar sind, können Sie idealerweise direkt auch ein vernünftiges Testament aufsetzen lassen. Wenden Sie sich dazu am besten an den Notar Ihres Vertrauens.
Vor ca. zwei Jahren hat uns Frau Schmidt aus Niederkrüchten angerufen. Sie wolle gemeinsam mit uns, ihr Haus verkaufen, da ihr Mann nun ein Pflegefall wäre und das Haus für sie allein nun nicht mehr tragbar. Da sie keine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht vorlegen konnte, wäre vom Gericht ein Betreuer für Ihren Mann gestellt worden. Sie erklärte, dass sie nicht mehr weiter wisse. Der Betreuer habe ein sehr teures Gutachten veranlasst, bei dem der Marktwert des Hauses viel zu hoch angesetzt wurde. Der Gutachter habe einen Fehler gemacht und ein Grundstück mit einberechnet, welches Frau Schmidt gar nicht gehört. Nun verlange der Betreuer aufgrund dieses falschen Gutachtens einen Kaufpreis, der 60.000€ über dem tatsächlichen Wert der Immobilie liegt.
Daraufhin mahnten wir dies bei dem Betreuer an, da wir ohne korrigiertes Gutachten nicht handeln konnten. Bis eine Reaktion von seiner Seite kam, vergingen 4 Monate. In dieser Zeit, ohne die Rückmeldung des Betreuers, waren wir handlungsunfähig. Die finanzielle Situation wurde für Frau Schmidt natürlich nicht besser und letztendlich wurde die Immobilie 10.000 € unter Wert verkauft, da der Verkauf so schnell wie möglich abgewickelt werden musste. Der Betreuer kostete Frau Schmidt ca. 5 Monate, angefangen beim ersten Gutachten bis hin zur Klärung des Fehlers und der Feststellung des richtigen Kaufpreises. Ohne den enormen Zeitdruck, hätten wir bestimmt einen Verkauf abgewickelt, der bis zu 10.000 € bis 15.000 € über dem errechneten Wert gelegen hätte.
Sollten Sie sich bereits in der gleichen Situation, wie unsere Frau Schmidt befinden, können wir Ihnen nur raten, den persönlichen Kontakt, sowohl zum zuständigen Gericht, als auch zum Betreuer zu suchen. Erklären Sie Ihre Situation und bleiben Sie stets sachlich und freundlich. Die Betreuer haben strenge gesetzliche Vorgaben, an die sie sich halten müssen, sind aber auch nur Menschen. Vielleicht gibt es Möglichkeiten, den Prozess zu beschleunigen, um den Verkauf abzuwickeln. Sprechen Sie mit dem Betreuer und fragen Sie ihn konkret.
Boerholzer Str. 26
41379 Brüggen
Tel.: 02157-9474
Fax: 02157-124690
E-Mail: info@im-g.de
Telefonisch für Sie da!
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