Sie haben eine Immobilie geerbt?

Diese Möglichkeiten haben Sie, die geerbte Immobilie "aufzuteilen"

Eine Erbengemeinschaft kommt meistens durch den letzten Willen im Testament des Verstorbenen zustande oder ergibt sich aus der gesetzlichen Erbfolge. Bei Barvermögen, Aktien oder Gegenständen ist eine Aufteilung des Erbes meist einfach und schnell vollzogen.

Doch, wenn eine Immobilie im Erblass enthalten ist, dann kann es schon mal etwas komplizierter werden. 

In diesem Artikel wollen wir Ihnen die möglichen Optionen zeigen, die es bei der Aufteilung der geerbten Immobilie gibt. Der Einfachheit halber haben wir uns daher ein Beispiel-Szenario genommen, in dem es ein Haus im Erblass gibt und zwei benannte Erben. 

Nun gibt es für die zwei Erben (Bruder und Schwester) die folgenden Möglichkeiten, die Immobilie unter Ihnen zu teilen:

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Möglichkeit 1

Beide beziehen das Haus gemeinsam und leben dort zusammen. 

Dies ist zwar tatsächlich eine Option, welche jedoch sehr selten genutzt wird und in den meisten Fällen eher keine Aussicht auf Erfolg verspricht. 

Möglichkeit 2

Beide verwalten die Immobilie gemeinsam und vermieten das Haus oder die Wohnung an Dritte. Dabei werden die Kosten, die Instandhaltung und der Ertrag gleichmäßig aufgeteilt. 

Dies ist vor allem dann eine sehr gute Strategie, wenn der Umbau der Immobilie noch in zwei Wohneinheiten möglich ist.

Möglichkeit 3

Der Bruder zieht in das Haus ein und entschädigt seine Schwester durch eine entsprechende Zahlung in Höhe des halben Verkehrswerts der Immobilie. 

Zieht die Schwester in das Haus ein, kommt die Entschädigung dann entsprechend dem Bruder zugute.

Möglichkeit 4

Wenn keiner der beiden in die Immobilie einziehen möchte und eine gemeinsame Verwaltung mit Vermietung nicht in Frage kommt, dann ist ein Verkauf die letzte Möglichkeit.

Der Erlös aus dem Verkauf kann dann unter beiden Parteien gerecht aufgeteilt werden. können sie die Immobilie noch verkaufen.

Das sind Ihre Optionen, wenn Sie eine Immobilie mit mehreren Erben gemeinsam verwalten müssen. Egal, für welche der vier Möglichkeiten Sie sich entscheiden, das Finanzamt wird sich bei Ihnen melden, um die Höhe der gesamten Erbmasse zu ermitteln.

Das Erbschaftssteuerrecht ist ein komplexes, aber durchaus interessantes Thema.

Wenn Sie beispielsweise wissen wollen, welche Freibeträge für Sie gelten oder was es mit den sogenannten steuerfreien Gütern auf sich hat, dann lesen Sie unseren Folge-Beitrag “Freibeträge und steuerfreie Güter bei der Erbschaft”.

Dies ist an dieser Stelle etwas komplexer, deshalb haben wir extra ein weiteres Video gedreht. Dieses Video finden Sie auf unserem Kanal „Freibeträge und steuerfreie Güter bei der Erbschaft“

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