Wie hoch der Gewinn zu versteuern ist, richtet sich nach Ihrem individuellen, persönlichen Steuersatz. Liegt dieser beispielsweise in Ihrem Fall bei 30 %, so müssten Sie in diesem Beispiel 30 % von 125.000 Euro, also 37.500,- Euro versteuern und an das Finanzamt überweisen.
Aber so pauschal funktioniert die Wirklichkeit natürlich nicht. Denn in dem Jahr des Verkaufs wird sich Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen erheblich erhöhen und die Steuerprogression hat hier auch noch ein Wörtchen mitzureden.
Daher empfehlen wir Ihnen in jedem Fall vor dem Verkauf mit Ihrem Steuerberater über Ihr Vorhaben zu sprechen und sich zu informieren wie hoch die zu zahlenden Steuern ausfallen könnten.