Heute schon an Morgen denken: Schenken!

Eine Schenkung ist die Überlassung eines Werts oder Gegenstands ohne Gegenleistung. Eine Schenkung ist also auch die Wertüberlassung, die als Vorschuss auf das Erbe oder als Abfindung für einen Erbverzicht gedacht ist. Eine Schenkung unterliegt der Schenkungssteuer, somit muss diese immer binnen drei Monaten beim Finanzamt gemeldet werden. Es sei denn, die Schenkung wurde notariell oder von einem Gericht beurkundet, dann erfolgt die Meldung automatisch durch den Notar oder das Gericht.

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