Die Anliegerbescheinigung

Auskunft über Erschließungskosten und Straßenbaubeiträge

Wussten Sie eigentlich, dass selbst wenn die Straße vor Ihrem neuen Traumhaus seit Jahrzehnten fertiggestellt ist, trotzdem für Sie noch Kosten anfallen könnten? 

In diesem Blog-Beitrag erklären wir, was Anliegerkosten und Erschließungsbeiträge sind und worauf Sie unbedingt achten müssen, um unvorhergesehene zusätzliche Kosten beim Hauskauf zu vermeiden und Ihre Kostenkalkulation abzusichern.

Die Anliegerauskunft, auch Anliegerbescheinigung genannt, beschreibt im Grunde die Anfrage an die zuständige Behörde, ob für ein Grundstück noch Erschließungs- und oder Straßenbaubeiträge anfallen. Diese Anfrage ist gebührenpflichtig und dient zur finanziellen Absicherung von Grundstücks- und Hauskäufern.

Anliegerkosten sind also Beiträge zur Erschließung eines Grundstücks mit Versorgungs- und Entsorgungsleitungen (Gas, Strom, Telekommunikation, Wasser, Abwasser, etc.) und einer öffentlichen Zuwegung (Straße, Gehweg, Straßenbeleuchtung etc.).

Auf Ihre Anfrage erhalten Sie von der zuständigen Behörde ein Mitteilungsschreiben, welches die wichtigen Informationen enthält. Entweder steht dort, dass alle Arbeiten bereits abgerechnet sind oder aber Sie sehen dort die noch offenen Posten.

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Warum Baumaßnahmen manchmal auch nach 30 oder 50 Jahren nicht abgerechnet wurden?

Das liegt häufig an den Kommunen. Im Normalfall kommen die Kommunen auf die Anlieger zu und erklären die geplante(n) Maßnahme(n). Es wird eine Kostenprognose angeboten. Dann hat man als Anlieger meist die Möglichkeit, nach dieser Prognose anteilig an den Kosten beteiligt zu werden und zwar mit Beginn der Maßnahme(n).

Alternativ kann man auch im Nachgang nach tatsächlichen Kosten abrechnen. (Hier muss jeder für sich selbst entscheiden, welches Angebot er annimmt.) Da es den Kommunen früher durchaus sehr gut ging, hat man es dort einfach versäumt, die entsprechenden Maßnahmen in Rechnung zu stellen. So gibt es tatsächlich Straßen, welche bereits seit Jahren, manchmal sogar seit Jahrzehnten fertiggestellt, aber bis heute gar nicht oder nur teilweise abgerechnet wurden. Und genau aus diesem Grund sollte beim Kauf einer Bestandsimmobilie immer eine Anliegerauskunft bei der zuständigen Stadt eingeholt werden.

Eine übliche Regelung im notariellen Kaufvertrag einer Immobilie lautet, dass alle Bescheide, die bis zum Tage der Vertragsunterzeichnung eingegangen sind, vom Verkäufer und alle Bescheide, die nach diesem Tage eingehen, vom Käufer zu tragen sind.

Wenn der Verkäufer also bei den Verhandlungen bestätigt, dass ihm keine geplanten oder ausstehenden Maßnahmen bekannt sind und er dies auch aufrichtig und voller Überzeugung getan hat, kann es sein, dass er wirklich nicht informiert ist. Sagen wir, er hat die Immobilie vor 30 Jahren gekauft, die Straße wurde jedoch vor 45 Jahren fertiggestellt und bis heute nicht abgerechnet. Dann wird er folglich genauso überrascht sein wie Sie, wenn auf einmal der Kostenbescheid in der Post auftaucht. Bezahlen muss er dann laut Vertrag nicht, sondern Sie als neuer Eigentümer der Immobilie.

Wenn Sie die Anliegerbescheinigung bei der Kommune anfordern, dann wird dort im Idealfall stehen, dass keine Beiträge mehr offen oder abzurechnen sind. Wenn es noch offene Beträge oder Teilbeträge gibt, dann werden Sie es dort sehen. Tipp: Fragen Sie bei der Stadt nach, mit welchem Beitrag noch zu rechnen ist, um diese Ausgabe in Ihre Kostenkalkulation beim Hauskauf mit einrechnen zu können.

Außerdem werden Sie den folgenden oder einen ähnlichen Satz auf dem Bescheid finden:
„Beiträge für straßenbauliche Maßnahmen können nach Durchführung eines Beitragsverfahrens gemäß § 8 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG-NRW) zur Zahlung fällig werden. Wann und inwieweit ein solches Verfahren durchgeführt wird, kann allerdings jetzt noch nicht gesagt werden.“

Das bedeutet, dass man Sie bei der Durchführung von zukünftigen Maßnahmen natürlich an den Kosten beteiligen wird.

Zudem sollte man wissen, dass auf jedem Bescheid darauf hingewiesen wird, dass aus der Auskunft weder Rechte noch Ansprüche abgeleitet werden können. Sprich, sollte die Kommune Ihnen vor dem Kauf eine falsche Bescheinigung ausstellen und drei Jahre später dann doch die Straße von vor fünfzehn Jahren abrechnen wollen, können Sie nicht auf die zuvor eingeholte Auskunft berufen.

Sie sind Käufer?

Dann fragen Sie immer und bei jeder Besichtigung eines Kaufobjektes, ob Sie die Anliegerbescheinigung einsehen können.

Wir bei Gerhardts Immobilien sorgen bei jedem Immobilienverkauf dafür, dass die Anliegerauskunft grundsätzlich in den Unterlagen vorhanden ist. So ermöglichen wir dem Käufer eine sichere Kalkulationsgrundlage und verhindern so kostspielige Rückabwicklungen auf der Verkäufer-Seite.

Sie sind Verkäufer?

Dann lesen Sie unbedingt unseren Beitrag “Unterlagen für den Hausverkauf”. Wir zeigen Ihnen welche Unterlagen Sie für einen sicheren Hausverkauf vorbereiten sollten und wo Sie diese bekommen bzw. beantragen können.

Sie haben noch eine Frage zum Thema “Anliegerbescheinigung”, die wir in unserem Beitrag nicht beantwortet haben? Dann hinterlassen Sie uns gern folgend einen Kommentar.

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