
Der Energieausweis
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, was ein Energieausweis ist, welche Informationen er Ihnen gibt und warum Sie diesen als Verkäufer oder Vermieter auf jeden Fall brauchen.
Wussten Sie eigentlich, dass selbst wenn die Straße vor Ihrem neuen Traumhaus seit Jahrzehnten fertiggestellt ist, trotzdem für Sie noch Kosten anfallen könnten?
In diesem Blog-Beitrag erklären wir, was Anliegerkosten und Erschließungsbeiträge sind und worauf Sie unbedingt achten müssen, um unvorhergesehene zusätzliche Kosten beim Hauskauf zu vermeiden und Ihre Kostenkalkulation abzusichern.
Die Anliegerauskunft, auch Anliegerbescheinigung genannt, beschreibt im Grunde die Anfrage an die zuständige Behörde, ob für ein Grundstück noch Erschließungs- und oder Straßenbaubeiträge anfallen. Diese Anfrage ist gebührenpflichtig und dient zur finanziellen Absicherung von Grundstücks- und Hauskäufern.
Anliegerkosten sind also Beiträge zur Erschließung eines Grundstücks mit Versorgungs- und Entsorgungsleitungen (Gas, Strom, Telekommunikation, Wasser, Abwasser, etc.) und einer öffentlichen Zuwegung (Straße, Gehweg, Straßenbeleuchtung etc.).
Auf Ihre Anfrage erhalten Sie von der zuständigen Behörde ein Mitteilungsschreiben, welches die wichtigen Informationen enthält. Entweder steht dort, dass alle Arbeiten bereits abgerechnet sind oder aber Sie sehen dort die noch offenen Posten.
Das liegt häufig an den Kommunen. Im Normalfall kommen die Kommunen auf die Anlieger zu und erklären die geplante(n) Maßnahme(n). Es wird eine Kostenprognose angeboten. Dann hat man als Anlieger meist die Möglichkeit, nach dieser Prognose anteilig an den Kosten beteiligt zu werden und zwar mit Beginn der Maßnahme(n).
Alternativ kann man auch im Nachgang nach tatsächlichen Kosten abrechnen. (Hier muss jeder für sich selbst entscheiden, welches Angebot er annimmt.) Da es den Kommunen früher durchaus sehr gut ging, hat man es dort einfach versäumt, die entsprechenden Maßnahmen in Rechnung zu stellen. So gibt es tatsächlich Straßen, welche bereits seit Jahren, manchmal sogar seit Jahrzehnten fertiggestellt, aber bis heute gar nicht oder nur teilweise abgerechnet wurden. Und genau aus diesem Grund sollte beim Kauf einer Bestandsimmobilie immer eine Anliegerauskunft bei der zuständigen Stadt eingeholt werden.
Eine übliche Regelung im notariellen Kaufvertrag einer Immobilie lautet, dass alle Bescheide, die bis zum Tage der Vertragsunterzeichnung eingegangen sind, vom Verkäufer und alle Bescheide, die nach diesem Tage eingehen, vom Käufer zu tragen sind.
Wenn der Verkäufer also bei den Verhandlungen bestätigt, dass ihm keine geplanten oder ausstehenden Maßnahmen bekannt sind und er dies auch aufrichtig und voller Überzeugung getan hat, kann es sein, dass er wirklich nicht informiert ist. Sagen wir, er hat die Immobilie vor 30 Jahren gekauft, die Straße wurde jedoch vor 45 Jahren fertiggestellt und bis heute nicht abgerechnet. Dann wird er folglich genauso überrascht sein wie Sie, wenn auf einmal der Kostenbescheid in der Post auftaucht. Bezahlen muss er dann laut Vertrag nicht, sondern Sie als neuer Eigentümer der Immobilie.
Wenn Sie die Anliegerbescheinigung bei der Kommune anfordern, dann wird dort im Idealfall stehen, dass keine Beiträge mehr offen oder abzurechnen sind. Wenn es noch offene Beträge oder Teilbeträge gibt, dann werden Sie es dort sehen. Tipp: Fragen Sie bei der Stadt nach, mit welchem Beitrag noch zu rechnen ist, um diese Ausgabe in Ihre Kostenkalkulation beim Hauskauf mit einrechnen zu können.
Außerdem werden Sie den folgenden oder einen ähnlichen Satz auf dem Bescheid finden:
„Beiträge für straßenbauliche Maßnahmen können nach Durchführung eines Beitragsverfahrens gemäß § 8 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG-NRW) zur Zahlung fällig werden. Wann und inwieweit ein solches Verfahren durchgeführt wird, kann allerdings jetzt noch nicht gesagt werden.“
Das bedeutet, dass man Sie bei der Durchführung von zukünftigen Maßnahmen natürlich an den Kosten beteiligen wird.
Zudem sollte man wissen, dass auf jedem Bescheid darauf hingewiesen wird, dass aus der Auskunft weder Rechte noch Ansprüche abgeleitet werden können. Sprich, sollte die Kommune Ihnen vor dem Kauf eine falsche Bescheinigung ausstellen und drei Jahre später dann doch die Straße von vor fünfzehn Jahren abrechnen wollen, können Sie nicht auf die zuvor eingeholte Auskunft berufen.
Dann fragen Sie immer und bei jeder Besichtigung eines Kaufobjektes, ob Sie die Anliegerbescheinigung einsehen können.
Wir bei Gerhardts Immobilien sorgen bei jedem Immobilienverkauf dafür, dass die Anliegerauskunft grundsätzlich in den Unterlagen vorhanden ist. So ermöglichen wir dem Käufer eine sichere Kalkulationsgrundlage und verhindern so kostspielige Rückabwicklungen auf der Verkäufer-Seite.
Dann lesen Sie unbedingt unseren Beitrag „Unterlagen für den Hausverkauf“. Wir zeigen Ihnen welche Unterlagen Sie für einen sicheren Hausverkauf vorbereiten sollten und wo Sie diese bekommen bzw. beantragen können.
Sie haben noch eine Frage zum Thema „Anliegerbescheinigung“, die wir in unserem Beitrag nicht beantwortet haben? Dann hinterlassen Sie uns gern folgend einen Kommentar.
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, was ein Energieausweis ist, welche Informationen er Ihnen gibt und warum Sie diesen als Verkäufer oder Vermieter auf jeden Fall brauchen.
Die Wohngebäudeversicherung Was Sie als Verkäufer unbedingt beachten sollten. Eine Wohngebäudeversicherung ist eine Versicherung, die Ihr Haus oder Gebäude zum Neubauwert versichert und somit wieder
Auch wenn die Straße vor Ihrem Haus seit Jahrzehnten fertiggestellt ist, könnten trotzdem für Sie noch Kosten anfallen. Warum das so ist und was Anliegerkosten und Erschließungsbeiträge sind, das erfahren Sie in diesem Blog-Beitrag.
Sie möchten altengerechter wohnen und fragen sich, ob Sie eine neue barrierefreie Wohnung kaufen oder lieber Ihr Eigenheim altengerecht umbauen sollen? In diesem Beitrag geht es darum, was Sie beim Kauf einer altengerechten Wohnung unbedingt beachten sollten oder wo es Fördermittel für den Umbau Ihres Eigenheims gibt!
Sie denken über den Verkauf Ihrer Immobilie nach oder stecken schon mitten in den Vorbereitungen? Sie fragen sich, welche Unterlagen Sie den potenziellen Kaufinteressenten zur Verfügung stellen sollten, um Streitigkeiten nach Abschluss des Kaufvertrages zu vermeiden? Zu diesem Thema, haben wir Ihnen eine Checkliste zusammengestellt, sodass Sie kein wichtiges Dokument vergessen und alle Unterlagen bereits beim ersten Besichtigungstermin zur Hand haben.
Für einen reibungslosen Verkauf und um diesen möglichst zügig abwickeln zu können, benötigen Sie einen aktuellen Auszug Ihres Grundbuchs. Dort gibt es Eintragungen, welche Sie nicht verstehen und deren Konsequenzen Ihnen für den Verkauf nicht ganz klar sind? In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen worauf Sie achten müssen und welche Einträge zu einer Minderung des Verkaufspreises führen können.
Sie wollen eine Immobilie verkaufen, wissen aber nicht, wie das geht? Sie haben Sorge, sich im bürokratischen Gestrüpp zu verheddern, Geld zu verlieren und irgendetwas Wichtiges zu übersehen? Ich, Arndt Gerhardts, teile in diesem Buch meine ganze Erfahrung aus zwei Jahrzehnten „Immobilien“ mit Ihnen und freue mich, wenn Sie davon profitieren.
Schritt für Schritt begleite ich Sie von Ihrer ersten Verkaufsüberlegung über die Wertermittlung und Rechtsfragen bis hin zum Vertragsabschluss beim Notar und darüber hinaus.
Seit mehr als 20 Jahren bin ich als Immobilienmakler im Geschäft und kenne jeden erforderlichen Schritt aus mehr aus 1000 Vermittlungen. Mein Buch gibt Ihnen all die notwendigen Informationen, die Sie für einen fairen und transparenten Verkauf Ihrer Immobilien benötigen.
Boerholzer Str. 26
41379 Brüggen
Tel.: 02157-9474
Fax: 02157-124690
E-Mail: info@im-g.de
Telefonisch für Sie da!
Montag bis Freitag: 10:00 bis 17:30 Uhr
Termine Montag bis Samstag nach Vereinbarung
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Einstellungen speichern & schließen
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Zustimmung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.