Der Kauf einer Immobilie bringt auch viel Arbeit mit sich, denn ein Haus muss in Ordnung gehalten werden! Bei technischen Anlagen ist eine regelmäßige Wartung unerlässlich. In der Regel wird meist renoviert und saniert, wenn es nicht mehr gefällt oder etwas kaputt ist und ein Schaden sichtbar wird.
Lesen Sie mehr zum Thema Instandhaltung in diesem Beitrag. Gerne stellen wir Ihnen auch hier unseren „Wartungspilot“ kostenfrei zur Verfügung.
Bei einer Wohneigentumsgemeinschaft wird aus diesem Grund die sogenannte Instandhaltungsrücklage gebildet. Geht etwas kaputt, oder wird eine Modernisierung am gemeinschaftlichen Eigentum notwendig, dann wird diese aus der Rücklage bezahlt. Diese muss laut Gesetz angemessen sein (§ 21 Abs.5 Nr.4 WEG), darf also nicht zu hoch oder zu niedrig angesetzt werden.
Wir möchten an dieser Stelle nicht auf das komplexe Thema „Wohnungseigentum“ eingehen, sondern Ihnen die Berechnung der angemessenen Instandhaltungsrücklage erläutern, um zu zeigen, welche finanzielle Verantwortung der Kauf einer Immobilie nach sich zieht.
Die Höhe der angemessenen Rücklage kann man mit der sogenannten Peterrschen Formel berechnen. Laut der Formel multipliziert man die Herstellungskosten pro Quadratmeter mit dem Faktor 1,5. Dieses Ergebnis wird dann durch die unterstellte Lebensdauer eines Gebäudes von 80 Jahren geteilt. Bei Gemeinschaftseigentum wird dieses Ergebnis mit 0,7 multipliziert.
Für ein besseres Verständnis berechnen wir nun ein konkretes Beispiel:
Die Herstellungskosten bei einem Einfamilienhaus sind mit 2.000,- Euro pro Quadratmeter sicherlich nicht zu hoch angesetzt. Der Faktor 1,5 besagt nichts anderes, als dass man die ursprünglichen Herstellungskosten im Laufe des Lebens der Immobilie – im Schnitt 80 Jahre – nochmals für die Instandhaltung investiert.
Ja, Sie haben richtig gelesen. Und wahrscheinlich war Ihnen dieser Punkt nicht bewusst, oder?
Die 0,7 oder 70% multipliziert man bei gemeinschaftlichem Eigentum, da man unterstellt, dass die restlichen 30% durch die einzelnen Eigentümer der Wohnung selbst aufgewendet werden und damit nicht die Aufgabe der Allgemeinheit sind. Der Besitzer eines Einfamilienhauses jedoch muss diese 100% selbst tragen.
Die Formel ergibt sich also aus den oben genannten Details:
Das bedeutet, dass in diesem Beispiel für ein Einfamilienhaus 37,50 Euro pro Quadratmeter im Jahr eine angemessene Rücklage wäre. Das sind bei einem 120 m² großen Haus dann 4.500,- Euro im Jahr.
Manche Hauskäufer fühlen sich in ihrer Freiheit und Unabhängigkeit eingeengt nachdem sie eine Immobilie erfolgreich erworben haben. Die oben gezeigte Berechnung kann ein Grund dafür sein.
Vielleicht haben Sie ein Haus gekauft oder gebaut, weil das schließlich jeder so macht. Doch schnell merken Sie, dass Sie lieber dreimal im Jahr verreisen würden, anstatt das Geld in Ihr Zuhause zu investieren. Sie können sich das Haus zwar leisten, aber es passt nicht so richtig zu Ihrer Art zu leben.
Wir versprechen Ihnen, dass es nicht nur Ihnen so geht, sondern mehr Menschen dieses Gefühl haben. Allerdings haben die wenigsten an dieser Stelle, den Mut ihre Situation zu ändern.
Dabei sind es nicht nur die finanziellen Aspekte, die Sie an Ihrem Eigenheim einschränken oder sogar überfordern. Der Garten sieht nach drei Wochen Urlaub sehr pflegebedürftig aus und es wird Sie einige Zeit kosten ihn wieder auf Vordermann zu bringen. Und das, neben Ihren ohnehin schon umfangreichen beruflichen und familiären Verpflichtungen.
Auch nervt es Sie, dass Handwerker nicht immer einfach terminlich zu koordinieren sind, wenn Reparaturen anstehen. Der Gedanke nun nicht mehr einfach flexibel umziehen zu können, wenn Sie einen besseren Arbeitsplatz finden macht Ihnen ebenfalls zu schaffen.
Sie ertappen sich dabei, wie Sie sich die Mietwohnung zurückwünschen, wo sich der Vermieter um die Handwerker und die Instandhaltung kümmern muss. So wären Sie auch räumlich flexibler und könnten besser reagieren, wenn der ersehnte Arbeitsplatzwechsel ansteht.
Doch Ihre Familie, die Bekannten und Ihre Freunde würden es nicht verstehen? Wie können Sie nur das schöne Haus verkaufen?!
Lassen Sie sich eins von uns sagen – zögern Sie nicht.
„Deine Zeit ist begrenzt und kostbar, verschwende sie nicht damit, das Leben eines anderen zu leben.“
Steve Jobs
Also sollten Sie merken, dass der Immobilienkauf doch nicht das Richtige für Sie und Ihre Familie war, dann reagieren Sie lieber früher als später und suchen Sie sich einen guten Immobilienmakler. Sie allein sind verantwortlich für Ihr Glück, also sprechen Sie jemanden an, der Ihnen bei Ihrem Vorhaben professionell unter die Arme greifen kann.
Denn Fakt ist, der Makler kann Ihnen nicht nur Ihre Fragen beantworten, sondern Ihnen auch Wege aufzeigen, wie Sie den Immobilienverkauf konkret anpacken können. Zudem kann er Ihnen wahrscheinlich noch zu einer schönen und zu Ihnen passenden Mietimmobilie verhelfen, sodass Sie einen sicheren Verkauf und einen reibungslosen Umzug planen können.
So hätten Sie dann gemäß Ihrem Lebensstil maximale Freiheit und Unabhängigkeit zurück, während Ihr Makler sich um den entspannten Verkauf Ihrer Immobilie kümmert.
Übrigens: In unserem Blog-Artikel „Steuern beim Immobilien-Verkauf“ können Sie sich bereits vorab informieren, welche Kosten dabei auf Sie zukommen.
Dann kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 02157-9474 oder per E-Mail.
Sie möchten altengerechter wohnen und fragen sich, ob Sie eine neue barrierefreie Wohnung kaufen oder lieber Ihr Eigenheim altengerecht umbauen sollen? In diesem Beitrag geht es darum, was Sie beim Kauf einer altengerechten Wohnung unbedingt beachten sollten oder wo es Fördermittel für den Umbau Ihres Eigenheims gibt!
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