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Verkauf mit Mietverhältnis

Vermietete Immobilie verkaufen

Bei einer vermieteten Immobilie beeinflussen Mietvertrag, Ertrag, Zustand und Käuferzielgruppe die Bewertung und Vermarktung.

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Sinnvolle Reihenfolge

Zuerst Klarheit schaffen.

01

Mietvertrag und Miethistorie prüfen

02

Ertrag, Kosten und Instandhaltung einordnen

03

Eigennutzer- und Anlegernachfrage abgrenzen

04

Besichtigungen mit den Mietern abstimmen

Typische Risiken

Was den Prozess unnötig erschwert.

Mieterrechte und Besichtigungsabläufe unterschätzen

Anleger nur über eine Bruttorendite ansprechen

Unterlagen zu Kosten und Maßnahmen nicht vollständig halten

Eigennutzerpreis und Kapitalanlagepreis gleichsetzen

Wichtige Grenze der Beratung

Rechtliche Fragen zum Mietverhältnis sollten fachanwaltlich geprüft werden.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Bleibt der Mietvertrag nach dem Verkauf bestehen?

Ja. Der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ bedeutet, dass der Käufer in den bestehenden Mietvertrag eintritt. Das ist bei der Auswahl der Käufergruppe und der Preisfindung zu berücksichtigen.

Wie laufen Besichtigungen in einer vermieteten Immobilie ab?

Besichtigungen werden rechtzeitig angekündigt und mit den Mietern abgestimmt. Ein respektvoller, gut geplanter Ablauf schützt das Mietverhältnis und sorgt für einen besseren Eindruck bei Interessenten.

Haben Mieter ein Vorkaufsrecht?

In bestimmten Fällen, etwa wenn eine vermietete Wohnung nach Beginn des Mietverhältnisses in Wohnungseigentum umgewandelt wurde. Ob ein Vorkaufsrecht besteht, sollte vor der Vermarktung geprüft werden.

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Persönliche Orientierung

Ihre Situation ist individuell. Der erste Schritt darf trotzdem klar sein.

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