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Vorsorge & Wohnen im Alter · aktualisiert September 2026 · 4 Min. Lesezeit

Altengerecht Wohnen

Arndt Gerhardts · Immobilienmakler, Geschäftsführer, geprüfter Wertermittler (EIA)

Neu kaufen oder das Eigenheim umbauen und Fördermittel erhalten?

Nicht selten kommen Kunden zu uns und möchten ihr Einfamilienhaus verkaufen, um sich eine altengerechte Wohnung kaufen zu können. Manchmal muss dafür sogar noch ein zusätzliches Darlehen aufgenommen werden.

Sogenannte altengerechte Wohnungen zu verkaufen und zu vermieten ist mittlerweile ein lukratives Geschäftsmodell – auch bei uns am Niederrhein. Daher sollten Sie sich gut überlegen, ob dieser Schritt wirklich sinnvoll und vor allem notwendig ist.

Was bedeutet „altengerecht“ überhaupt und was bedeutet es nicht?

Zunächst ist festzustellen, dass Wörter wie „altengerecht“, „seniorengerecht“, „barrierearm“, „schwellenarm“ oder „barrierereduziert“ keiner gesetzlichen Definition unterliegen. Damit können auch normale Wohnungen, die beispielsweise eine bodengleiche Dusche und einen Aufzug haben, schon als „altengerecht“ angepriesen werden.

Sie sollten also speziell darauf achten, dass die Wohnung Ihnen auch wirklich dienlich ist, wenn Sie eines Tages einen Rollator oder gar einen Rollstuhl benötigen. Verlässlich sind nur die Begriffe „barrierefrei“ und „rollstuhlgerecht“: Wer damit wirbt, muss sich an den Standards der DIN 18040-2 messen lassen.

Nehmen Sie im Zweifel einen Experten mit zur Wohnungsbesichtigung, der für Sie überprüft, ob die DIN 18040-2 auch wirklich eingehalten wurde.

Checkliste für "barrierefreies" Wohnen

Nutzen Sie auch unsere Checkliste zum Thema. Sie enthält die wichtigsten Maße nach DIN 18040-2 – etwa für Türbreiten, Flure und Bewegungsflächen – und hilft Ihnen herauszufinden, ob Sie mit einem Rollator bzw. Rollstuhl in der Wohnung klarkommen würden. Eine fachkundige Prüfung ersetzt sie nicht. Die Checkliste können Sie sich hier kostenfrei herunterladen.

Checkliste „barrierefreies Wohnen“

Zugang, Wohnung, Bad, Küche und Umgebung – mit Maßen nach DIN 18040-2 und Hinweisen zur Förderung.

Checkliste herunterladen ↓

PDF, 3 Seiten · kostenlos, ohne Anmeldung

Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall, einen Experten für Ihr Vorhaben zu engagieren und das neue Zuhause vor Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages auf die notwendigen Besonderheiten prüfen zu lassen.

Tipp: Achten Sie nicht nur innerhalb des Hauses oder der Wohnung auf die Barrierefreiheit, sondern schauen Sie auch auf die Umgebung. Sind zum Beispiel die wichtigen Dinge des täglichen Bedarfs für Sie bequem, einfach und idealerweise auch barrierefrei erreichbar? Es nutzt die beste barrierefreie Wohnung nichts, wenn der Weg zum Arzt oder zum Einkaufen beschwerlich und lang ist. Im Kreis Viersen liegen die Ortsteile oft weit auseinander – prüfen Sie deshalb auch, ob Sie Einkauf, Hausarztpraxis und Bushaltestelle ohne Auto erreichen.

Das Eigenheim "altengerecht" umbauen

Bevor Sie sich von Ihrer gewohnten häuslichen und nachbarschaftlichen Umgebung trennen, sollten Sie auch einen möglichen „altengerechten“ Umbau Ihres derzeitigen Hauses in Betracht ziehen. Häufig sind ein Umbau des Bades und der Einbau eines Aufzugs oder Treppenlifts schon ausreichend.

Ein Umbau kann zudem staatlich gefördert werden. Die KfW bietet mit dem Förderkredit „Altersgerecht Umbauen“ (159) bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für den Abbau von Barrieren und für mehr Einbruchschutz; der Kredit wird über Ihre Hausbank beantragt. Den Investitionszuschuss „Barrierereduzierung“ (455-B) gibt es nur, solange Bundesmittel bereitstehen: 2026 war er ab April wieder geöffnet, die Mittel sind aber seit Ende Juli 2026 ausgeschöpft, neue Anträge sind derzeit nicht möglich.

Einen eigenen KfW-Zuschuss für den Einbruchschutz gibt es seit Jahren nicht mehr – solche Maßnahmen fördert die KfW heute nur noch über den Kredit. Da die KfW ihre Programme regelmäßig anpasst, sollten Sie sich in jedem Fall auf dieser Seite der KfW über den aktuellen Stand informieren.

Auch kann es lohnenswert sein, sich mit Ihrer Hausbank oder Ihrem Finanzberater über Ihr Vorhaben zu unterhalten, um alle Möglichkeiten abzuwägen.

Bei Menschen mit einem Pflegegrad (1 bis 5) zahlt die Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – etwa den Umbau zur bodengleichen Dusche, Türverbreiterungen oder einen Treppenlift – einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, sind bis zu 4.180 Euro je Person möglich, insgesamt höchstens 16.720 Euro (Bundesgesundheitsministerium). Prüfen Sie auch die Wohnraumförderung des Landes NRW über die NRW.BANK: Sie unterstützt Eigentümer mit kleinen und mittleren Einkommen auch beim Abbau von Barrieren, der Antrag läuft über die Stadt- oder Kreisverwaltung. Wichtig bei allen Förderungen: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie Aufträge vergeben oder mit den Arbeiten beginnen.

Es gibt sehr viele Hilfen und Unterstützungen und auch gute technische Möglichkeiten, Ihre bestehende Immobilie altengerecht umzubauen. Ein Treppenlift ist mittlerweile jedem bekannt. Aber auch spezielle Aufzüge für Einfamilienhäuser sind nachrüstbar. Rechnen Sie für einen nachgerüsteten Aufzug und auch für ein gut umgebautes Bad schnell mit fünfstelligen Beträgen – die Preise sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen, holen Sie deshalb mehrere Angebote ein. Kostenlos und unabhängig berät die Wohnberatung des Kreises Viersen, auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause.

Vielleicht ist ein Umbau am Ende für Ihr Wohlbefinden und Ihre Familie die bessere Lösung und auch finanziell ein besserer Weg. Möchten Sie wirklich umziehen und Ihr gewohntes Umfeld verlassen? Diese Frage sollten Sie sich selbst ehrlich beantworten. Wenn der Umzug in eine barrierefreie Wohnung für Sie der richtige Schritt ist, hilft Ihnen zunächst eine realistische Einschätzung, was Ihr Haus heute wert ist – eine kostenlose Immobilienbewertung ist dafür ein guter Anfang.

Sie haben noch eine Frage zu diesem Thema? Sprechen Sie uns gern persönlich an – telefonisch unter 02157 9474 oder per E-Mail an info@im-g.de.

Stand: September 2026. Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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