Die Erbengemeinschaft

In diesem Beitrag geht es um das Thema “Erbengemeinschaft”. Was ist das überhaupt, welchen Zweck erfüllt eine Erbengemeinschaft und welche Möglichkeiten gibt es, wenn man plötzlich Teil einer zerstrittenen Gruppe ist?

Laut Definition bilden mehrere Erben, entweder nach gesetzlicher Erbfolge oder weil es der letzte Wille des/der Verstorbenen war, eine Erbengemeinschaft.

Die Erbengemeinschaft hat den alleinigen Zweck, den Nachlass so schnell wie möglich zu verteilen, das Vermögen aus dem Nachlass bis dahin gemeinsam zu verwalten, Verbindlichkeiten zu begleichen und die Erbschaftsteuererklärung abzugeben.

Da die Erbengemeinschaft nicht von Dauer ist, hat sie keine Rechtsfähigkeit – kann also weder klagen noch verklagt werden.

Alle Erben haben die Hand auf dem Vermögen und bilden eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft. Das bedeutet, dass jeder Einzelne zwar Eigentümer ist, aber nur mit den anderen Erben zusammen handlungsfähig ist. Keiner der Erben kann alleine einzelne Gegenstände aus dem Nachlass verkaufen oder verschenken – auch nicht seinen Anteil daran.

Mehrere Erben, entweder nach gesetzlicher Erbfolge oder weil es der letzte Wille des/der Verstorbenen war, bilden eine Erbengemeinschaft.

Um im Sinne der Erbengemeinschaft handeln zu können, sollten die folgenden Dinge unternommen bzw. beachtet werden:

Was Sie als Erblasser tun können, wenn die Erbengemeinschaft zerstritten ist

Setzen Sie rechtzeitig ein Testament auf und umgehen Sie geschickt die familiären Streitigkeiten. Verhindern Sie mit einem Testament die Bildung einer Erbengemeinschaft durch die gesetzliche Erbfolge. Setzen Sie zudem einen Testamentsvollstrecker ein und ordnen Sie klar und deutlich im Testament an, wie der Nachlass konkret auf die Erben aufgeteilt werden soll. (§ 2048 BGB)

Was Sie als Erbengemeinschaft tun können, wenn die Mitglieder zerstritten sind

Ziehen Sie eine neutrale Person, wie beispielsweise einen Notar hinzu. Wenn sich um den Verkauf von Immobilien gestritten wird, kann auch ein professioneller und seriöser Immobilienmakler Ihr Ansprechpartner sein. Die neutrale Person sollte mit allen Erben gleichermaßen kommunizieren und jedem einzelnen zur gleichen Zeit dieselben Informationen zukommen lassen. Beispielsweise sollte ein Makler dann jeden Erben gleichermaßen über den Status des Immobilienverkaufs informieren.

Weitere Beiträge zum Thema Erbschaft, die Sie interessieren könnten

Die wesentlichen Unterschiede und rechtlichen Besonderheiten beim Verkauf einer Immobilie mit einem gerichtlich bestellten Betreuer haben wir Ihnen hier kurz zusammengefasst.

Was ist eine Patientenverfügung und was sollte man beim Verfassen einer solchen beachten? Alles Wichtige zur Patientenverfügung, erfahren Sie in diesem Blog-Beitrag!

Bei einem Bekannten hatte auf einmal ein Fremder das Sagen über Vermögen und Haus, weil er selbst nicht mehr handlungsfähig war und keine Vorkehrungen getroffen hatte? So eine Situation möchten Sie selbst in jedem Fall vermeiden und frühzeitig handeln? Dann lesen Sie unseren Beitrag und erfahren Sie jetzt, welche Vorteile die Vorsorgevollmacht hat und weshalb solch eine Verfügung wirklich sinnvoll ist.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

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

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert