Wenn die noch zu zahlende Darlehenssumme höher ist, als der erzielte Kaufpreis der Immobilie und es Ihnen nicht möglich ist, das Darlehen vollständig abzulösen, bleibt die eingetragene Grundschuld im Grundbuch bestehen.
Die daraus resultierenden Konsequenzen sind bedeutend für Ihren Verkauf. Denn in diesem Fall wird der Notar den Kaufpreis nicht fällig stellen, da der Käufer die Immobilie lastenfrei übernehmen soll. Damit der Käufer die Immobilie lastenfrei übernehmen kann, muss die in Abteilung II des Grundbuchs eingetragene Grundschuld gelöscht bzw. ausgetragen werden. Die Bank stimmt dem jedoch nur zu, wenn sie die Darlehenssumme vollständig erhalten hat. An diesem Punkt geht es dann weder vor noch zurück.
Um diesem Szenario vorzubeugen, empfiehlt es sich, eine fundierte Bewertung Ihrer Immobilie durchführen zu lassen. Ein Makler bzw. Gutachter bestimmt dabei den aktuellen und am Markt erzielbaren Verkaufspreis. Wenn Sie dabei bereits feststellen, dass der zu erwartende Verkaufserlös nicht für die Rückzahlung Ihres noch offenen Kredits reichen wird, sollten Sie umgehend reagieren. Sprechen Sie mit Ihrer Bank und klären Sie unbedingt vorab, wie Sie Darlehenssumme vollständig begleichen können, um die Grundschuld aus dem Grundbuch löschen zu lassen und so Ihre Immobilie verkaufen zu können. Vielleicht ist die Bank bereit, Ihnen den fehlenden Betrag in Form eines weiteren Darlehens zu gewähren? Eventuell haben Sie noch anderweitig Eigenkapital und können den Betrag mithilfe dieser Reserven ablösen? Sie sollten in jedem Fall vor dem Verkauf und dem abschließenden Gang zum Notar geklärt haben, wie Sie das Darlehen vollständig zurückzahlen können.