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Erbschaft & Schenkung · Juli 2021 · 2 Min. Lesezeit

Heute schon an Morgen denken: Schenken!

Arndt Gerhardts · Immobilienmakler, Geschäftsführer, geprüfter Wertermittler (EIA)

Was Sie bei einer Schenkung unbedingt beachten sollten

Sie befürchten, dass Ihr Vermögen bei späterem Erbe an Ihre Kinder oder Enkelkinder durch die Erbschaftssteuer aufgezehrt wird? Sie würden gerne einen Teil vorab durch eine Schenkung an Verwandte übertragen? Dann sind Sie hier genau richtig, denn in diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, was eine Schenkung genau ist und auf welche Details Sie achten sollten.

Definition: Eine Schenkung ist die Überlassung eines Werts oder Gegenstands ohne Gegenleistung.

Eine Schenkung ist also auch die Wertüberlassung, die als Vorschuss auf das Erbe oder als Abfindung für einen Erbverzicht gedacht ist. Und eine Schenkung unterliegt der Schenkungssteuer, somit haben der Beschenkte und der Schenkende diese binnen drei Monaten beim Finanzamt zu melden. Es sei denn, die Schenkung wurde notariell oder von einem Gericht beurkundet, denn in diesem Fall erfolgt die Meldung automatisch durch den Notar oder das Gericht.

Die Höhe der Schenkungssteuer entspricht den Sätzen der Erbschaftssteuer und richtet sich nach denselben Verwandtschaftsgraden. Auch hier gibt es Freibeträge. Je nach Verwandtschaftsgrad können diese Freibeträge alle 10 Jahre in Anspruch genommen werden. 

Folgend finden Sie einen Auszug der geltenden Freibeträge (Stand, 2021)

Wird eine selbst genutzte Immobilie zur Mitbenutzung an den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner verschenkt, so bleibt diese steuerfrei. Die Voraussetzung dafür ist, dass diese Immobilie zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.

Maßgeblich für den Wert einer Immobilie ist der aktuelle Verkehrswert zum Zeitpunkt der Schenkung. Vermietete Immobilien sind für alle Beschenkten in Höhe von 10% des Verkehrswerts steuerfrei.

Beispiel: 

Ein Vater hat seiner Tochter vor 9 Jahren und 11 Monaten eine Summe von 400.000,- Euro geschenkt. Wenn der Vater nun verstirbt, kann der „zusätzliche“ Freibetrag durch die Schenkung nicht bzw. nur anteilig genutzt werden. Verstirbt er einen Monat und einen Tag später, könnte die Tochter eine weitere Summe von 400.000,- Euro steuerfrei übernehmen.

Sie sehen also mithilfe einer klugen und langfristig durchdachten Schenkungsstrategie können Sie so theoretisch alle 10 Jahre die persönlichen Freibeträge beanspruchen und bei entsprechend frühem Beginn der Übertragung auf Ihre Nachkommen, erhebliche Steuervorteile nutzen.

Hier gilt es zu berücksichtigen, dass nach § 14 Abs. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes alle Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren zusammengerechnet werden.

Stand: Juli 2021. Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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