Sie haben eine Immobilie geerbt und wollen nun wissen, wie hoch die Erbschaftsteuer in Ihrer Situation ausfallen kann? In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie die Höhe der Erbschaftsteuer ermitteln können und worauf Sie dabei achten sollten.
Die Höhe der Erdschafsteuer kann zwischen 7 und 50 % betragen. Sie richtet sich dabei nach dem Verwandtschaftsgrad.
In der nachfolgenden Übersicht, können Sie ablesen welcher Verwandtschaftsgrad zu welcher Steuerklasse gehört.
Daraus ergeben sich dann die folgenden Steuersätze für die Erbschaftsteuer, gestaffelt nach dem Wert des steuerpflichtigen Erbes und der Steuerklasse.
So ist es also, dass beispielsweise Kinder des Verstorbenen bei einem Erbwert zwischen 100.000 und 300.000 € dann 11% Erbschaftssteuer zahlen müssen.
Als Verwandter der Steuerklasse I fallen maximal 30 % Erbschaftsteuer, wenn der Erbwert über 26.000.000 Euro beträgt. Und bevor überhaupt diese Erbschafsteuer anfällt, müssen alle für Sie geltenden Freibeträge und Befreiungen erst einmal ausgeschöpft sein.
Mehr dazu finden Sie auch in unserem Blog-Artikel “Freibeträge und steuerfreie Güter”.
Sprechen Sie in jedem Fall mit Ihrem Steuerberater, Fachanwalt und oder Notar, um herauszufinden, wie viel Erbschaftsteuer auf Sie zukommen kann.
Bei einem Bekannten hatte auf einmal ein Fremder das Sagen über Vermögen und Haus, weil er selbst nicht mehr handlungsfähig war und keine Vorkehrungen getroffen hatte? So eine Situation möchten Sie selbst in jedem Fall vermeiden und frühzeitig handeln? Dann lesen Sie unseren Beitrag und erfahren Sie jetzt, welche Vorteile die Vorsorgevollmacht hat und weshalb solch eine Verfügung wirklich sinnvoll ist.
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