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Trennung & Neuordnung

Immobilie bei Trennung oder Scheidung

Wenn eine gemeinsame Immobilie neu geordnet werden muss, hilft eine sachliche Wertgrundlage dabei, Optionen fair zu vergleichen.

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Sinnvolle Reihenfolge

Zuerst Klarheit schaffen.

01

Eigentum, Finanzierung und Nutzung erfassen

02

Neutralen Immobilienwert ermitteln

03

Übernahme, Vermietung oder Verkauf vergleichen

04

Verkaufsprozess und Kommunikation abstimmen

Typische Risiken

Was den Prozess unnötig erschwert.

Den Angebotspreis mit offenen Kreditbeträgen verwechseln

Zeitdruck ohne abgestimmte Entscheidungsgrundlage

Renovierungen oder Räumung einseitig veranlassen

Rechtliche Wirkung einer Bewertung überschätzen

Wichtige Grenze der Beratung

Gerhardts Immobilien ersetzt keine Rechtsberatung. Bei strittigen Verfahren kann ein gerichtsverwertbares Gutachten erforderlich sein.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Muss die Immobilie bei einer Scheidung verkauft werden?

Nein. Möglich sind auch die Übernahme durch einen Partner oder eine Vermietung. Welche Lösung passt, hängt von Finanzierung, Wert und den persönlichen Zielen beider Seiten ab.

Was passiert mit dem laufenden Kredit?

Ein Verkauf ist auch bei laufender Finanzierung möglich; die Restschuld wird in der Regel aus dem Kaufpreis abgelöst. Mögliche Vorfälligkeitsentschädigungen sollten Sie vorab mit Ihrer Bank klären.

Reicht eine Marktwerteinschätzung für das Verfahren?

Für eine gemeinsame Entscheidung oft ja. Ist der Wert strittig oder soll er vor Gericht verwendet werden, kann ein Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen erforderlich sein.

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Persönliche Orientierung

Ihre Situation ist individuell. Der erste Schritt darf trotzdem klar sein.

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