Papa, gehört der Himmel über uns eigentlich uns?

Ein persönlicher Beitrag von Arndt Gerhardts, Immobilienmakler, Fachbuch-Autor und Papa

Eines Abends, als ich meiner Tochter gerade eine Geschichte vorgelesen hatte, kam von ihr die Frage: „Du Papa, gehört der Himmel über uns eigentlich uns?“ Wenn Sie selbst Kinder oder Enkelkinder haben, dann kennen Sie diese fabelhaften Fragen, die so einfach gestellt und doch so schwer zu beantworten sind.

Ganz intuitiv habe ich die Frage dann also mit einem „Nein“ beantwortet und erklärt: „Der Himmel gehört uns allen. Den Vögeln, den Bienen, den Hummeln, im Prinzip allen Tieren und uns Menschen, wenn wir mit dem Hubschrauber oder dem Flugzeug fliegen.“ 

Scheinbar war die Frage für meine Tochter damit ausreichend beantwortet, denn sie schlief daraufhin zufrieden ein.

Mich selbst beschäftigte diese Frage aber noch eine ganze Weile. Jetzt wollte ich herausfinden, ob meine Antwort richtig gewesen war, und zudem fragte ich mich jetzt auch, wie es beim Grund und Boden aussieht.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

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
Gehört uns der Himmel über unserem Grundstück?

Bei meiner Recherche fand ich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) den Paragrafen § 905 „Begrenzung des Eigentums“

„Das Recht des Eigentümers eines Grundstücks erstreckt sich auf den Raum über der Oberfläche und auf den Erdkörper unter der Oberfläche. Der Eigentümer kann jedoch Einwirkungen nicht verbieten, die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass er an der Ausschließung kein Interesse hat.“

So weit, so gut – im Bürgerlichen Gesetzbuch wird das Grundstück also weder in der Höhe, noch in der Tiefe in Metern begrenzt. Dann suchte ich weiter und natürlich fand ich zahlreiche weitere Gesetze, die sich auf die Nutzung von Bodenschätzen oder auf den Himmel über einem beziehen.

Zum Beispiel fand ich verschiedene Gesetze und Verordnungen, die einen daran hindern, eine Flugverbotszone über dem eigenen Haus einzurichten. Hier greift das Luftverkehrsgesetz (LuftVG), welches besagt, dass Flugzeuge über besiedelten Gebieten und Städten eine Mindestflughöhe von 300 Metern einhalten müssen. Der Start sowie die Landung sind dabei ausgenommen.

Gehört der Grund und Boden unter unserem Grundstück eigentlich uns?

Wenn also der Himmel schon nicht uns gehört, wollte ich nun wissen, wie es denn mit dem Grund und Boden unter unserem Grundbesitz aussieht.

Aber auch hier sieht es für uns Eigentümer nicht viel sonniger aus. Wenn wir beispielsweise unverhofft eine Ölquelle auf unserem Grundstück finden, dann dürfen wir diese nicht einfach anzapfen. Hier gilt das Mineralrohstoffgesetz (MinroG) und bevor Sie anfangen, Öl in Ihrem Garten zu fördern, benötigen Sie allerhand Unterlagen und Berechtigungen.

Beim Fund von Bodenschätzen, wie beispielsweise Ton, Gold, Silber, Erze sowie andere Bodenschätze müssen Sie sich ebenfalls an das geltende Gesetz, das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) halten. Dieses gilt seit 1999 und erfüllt den Zweck, die Bodenfunktionen nachhaltig zu sichern bzw. wiederherzustellen. Damit sollen Gefahren für den Boden abgewehrt und schädliche Bodenveränderungen im Nachhinein saniert werden. Vorbeugende Maßnahmen sind ebenfalls Bestandteil des Gesetzes. (Mehr zum Internationalen Bodenschutz finden Sie übrigens hier: https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-landwirtschaft/…)

Und selbst das Grundwasser gehört dem Grundbesitzer nicht und man darf es nicht einfach so nutzen. Für die Nutzung und den Betrieb eines Brunnens brauchen Sie ebenfalls eine Genehmigung. Dies ist logisch zu erklären, denn das Grundwasser verteilt sich ja bildlich gesprochen wie ein großer See unter vielen Grundstücken, sodass Ihr Anspruch dem Ihres Nachbarn gleicht. Dieser hätte also denselben Anspruch auf „sein“ Grundwasser wie Sie selbst.

Finden wir aber einen Schatz in unserem eigenen Garten – klein oder groß – so gehört dieser auch wirklich voll und ganz uns. Es sei denn, jemand anderes findet diesen in unserem Garten. Dann gehört dem Finder die eine Hälfte und dem Grundstückseigentümer die andere Hälfte (§ 984 BGB). Das Gleiche gilt natürlich auch andersherum, wenn wir einen Schatz auf einem Grundstück finden, welches nicht unser Eigenes ist.

Fazit: Auch wenn unser Grundstück mit Haus und Garten unser Eigentum ist, gehören die wirklich wertvollen Dinge, auch wenn Sie über oder direkt unter unserem Grundstück zu finden sind, trotzdem nicht uns.

Meine Tochter schien mit der Antwort auch am nächsten Morgen noch zufrieden, denn ich hörte, wie Sie zu den Vögeln über unserem Haus sagte:

„Ihr dürft hier fliegen, denn der Himmel gehört uns allen!“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Weitere Beiträge zum Thema Immobilien:

Sie haben eine Immobilie geerbt und wollen nun wissen, wie hoch die Erbschaftssteuer in Ihrem Fall ausfällt? In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie die Höhe der anfallenden „Erbschaftssteuer“ ermitteln können und was Sie dabei beachten sollten.

Eine Schenkung ist die Überlassung eines Werts oder Gegenstands ohne Gegenleistung. Eine Schenkung ist also auch die Wertüberlassung, die als Vorschuss auf das Erbe oder als Abfindung für einen Erbverzicht gedacht ist. Eine Schenkung unterliegt der Schenkungssteuer, somit muss diese immer binnen drei Monaten beim Finanzamt gemeldet werden. Es sei denn, die Schenkung wurde notariell oder von einem Gericht beurkundet, dann erfolgt die Meldung automatisch durch den Notar oder das Gericht.

Die Trennung, bzw. Scheidung steht – aus welchen Gründen auch immer – unausweichlich im Raum? Sie wissen nicht, welche Lösung Sie für die gemeinsame Immobilie erreichen können? Dieser Beitrag behandelt die wesentlichen Folgen einer Trennung im Hinblick auf einer oder mehrere gemeinsame Immobilien.

Sie haben entschieden, Ihre Immobilie zu verkaufen und fragen sich nun, ob Sie den Verkauf lieber privat oder mit einem Makler angehen sollen? Sie wollen den Verkauf optimal, rechtssicher und ohne böse Überraschungen durchführen? In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, welche Fragen Sie sich unbedingt stellen sollten, um die richtige Entscheidung für Sie zu treffen.

Sie haben eine Immobilie geerbt und möchten nun wissen, welche Freibeträge Ihnen zustehen? Den Begriff „steuerfreie Güter“ haben Sie mal gehört, aber Sie benötigen mehr Informationen? In diesem Beitrag geht es um „Freibeträge und steuerfreie Güter“ im Zusammenhang mit dem Erbe von Immobilien.

Sie haben eine Immobilie gekauft, doch jetzt merken Sie, dass ein Haus gar nicht wirklich zu Ihrem Lebensstil passt? Sie wollen wissen, worin der Unterschied zwischen einer Mietwohnung, einer Eigentumswohnung und einem eigenen Haus liegt, vor allem mit Blick auf die Kosten? Was Sie tun können, wenn Sie von Ihrer Immobilie überfordert sind und welche Vorteile eine Mietwohnung hat, das erklären wir Ihnen in diesem Blog-Beitrag.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Wir feiern mit Ihnen

KARNEVAL

daher bleibt unser Büro ab Donnerstag 11:11 Uhr, am Samstag, Rosenmontag und Veilchendienstag

GESCHLOSSEN

Liebe Kunden,

am Freitag, den 23.05.2025 und Samstag, den 24.05.2025 bleibt unser Büro geschlossen. Ab Montag sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

Vielen Dank für Ihr Verständnis,
Ihr Team von Gerhardts Immobilien